Miete erst später kürzen

Hallo Ihr Wissenden,
mal wieder such ich Hilfe bei einem fiktiven Fall:

Angenommen Mieter M zieht in ein altes Bauernhaus. Die Wohnfläche ist mit 120 Quadratmetern angegeben. Die Miete ist entsprechend der Größe ortsüblich. Nun erfährt der Mieter (in einem tollen Forum *g*), dass bei einer bestimmten Deckenhöhe (2m) die Quadratmeter nicht voll berechnet werden dürfen. Da in diesem alten Haus fast auf der gesamten Wohnfläche zwischen 1,80 und 1,90 Meter Deckenhöhe sind wäre bei einer neuen Berechnung der Quadratmeterpreis extrem hoch.
Der Mieter möchte sich jedoch nicht gleich nach einem halben Jahr Wohnzeit wegen solcher Dinge streiten, da er ein friedlicher Mensch und ansonsten ganz glücklich mit der Wohnung ist.
Nun war der Vermieter erstmalig seit dem Auszug der Vormieter wieder in dem Haus. Dabei durfte er feststellen, welch optische Pracht die Räumlichkeiten inzwischen darstellen (vorher wohnte da der Typ „Familie Flodder“). Seit dem ist der Vermieter sehr unfreundlich und versucht dem Mieter das Leben verbal und anderweitig schwer zu machen. Der Verdacht liegt nahe,dass er das Haus nun gerne erneut teurer vermieten oder gerne für seinen Sohn hätte.
Der Mieter würde sich nun gerne die Sache mit der Wohnflächenberechnung für eventuell noch unmöglichere Aktionen des Vermieters aufheben. Kann er wenn es z.Bsp. am 01.12.04 zum großen Krach kommt, dann eine Neuberechnung der Miete wegen Wucher verlangen? Kann er einer Nebenkostenabrechnung (erfolgt zusammen mit einem weiteren haus nebenan) widersprechen, da die dortige Umlagen nach Quadratmetern ja nicht korrekt sind. Oder hat er all diese Möglichkeiten verwirkt, wenn er über Monate anstandslos seine Miete gezahlt hat?

vielen Dank Steffen

Hallo Steffen,

Angenommen Mieter M zieht in ein altes Bauernhaus. Die
Wohnfläche ist mit 120 Quadratmetern angegeben. Die Miete ist
entsprechend der Größe ortsüblich. Nun erfährt der Mieter (in
einem tollen Forum *g*), dass bei einer bestimmten Deckenhöhe
(2m) die Quadratmeter nicht voll berechnet werden dürfen. Da
in diesem alten Haus fast auf der gesamten Wohnfläche zwischen
1,80 und 1,90 Meter Deckenhöhe sind wäre bei einer neuen
Berechnung der Quadratmeterpreis extrem hoch.
Der Mieter möchte sich jedoch nicht gleich nach einem halben
Jahr Wohnzeit wegen solcher Dinge streiten, da er ein
friedlicher Mensch und ansonsten ganz glücklich mit der
Wohnung ist.
Nun war der Vermieter erstmalig seit dem Auszug der Vormieter
wieder in dem Haus. Dabei durfte er feststellen, welch
optische Pracht die Räumlichkeiten inzwischen darstellen
(vorher wohnte da der Typ „Familie Flodder“). Seit dem ist der
Vermieter sehr unfreundlich und versucht dem Mieter das Leben
verbal und anderweitig schwer zu machen. Der Verdacht liegt
nahe,dass er das Haus nun gerne erneut teurer vermieten oder
gerne für seinen Sohn hätte.
Der Mieter würde sich nun gerne die Sache mit der
Wohnflächenberechnung für eventuell noch unmöglichere Aktionen
des Vermieters aufheben. Kann er wenn es z.Bsp. am 01.12.04
zum großen Krach kommt, dann eine Neuberechnung der Miete
wegen Wucher verlangen?

wegen Wucher nicht. Bitte mit dem Begriff vorsichtig umgehen. Wucher setzt neben der wirtschaftlichen Notlage, die der Vermieter ausnutzt auch voraus, dass sich der Mieter intensiv um günstigeren Wohnraum bemüht und keine andere Wohnung gefunden hat.

Kann er einer Nebenkostenabrechnung

(erfolgt zusammen mit einem weiteren haus nebenan)
widersprechen, da die dortige Umlagen nach Quadratmetern ja
nicht korrekt sind. Oder hat er all diese Möglichkeiten
verwirkt, wenn er über Monate anstandslos seine Miete gezahlt
hat?

Der Nebenkostenabrechnung muss der Mieter widersprechen, wenn er Kenntnis hat, dass die Wohnfläche falsch ist. Man kann nicht etwas anerkennen, wo bekannt ist, dass es falsch ist und wenn es günstig erscheint reagiert man. Gilt auch für den weiteren Text.

Stellt ein Mieter einen Mangel an der Mietsache in Verbindung mit eienr zu hohen Wohnflächenberechnung fest und zahlt weiterhin ohne Vorbehalt hat er jeglichen Rückforderungsanspruch verwirkt. Der Mieter muss also sofort handeln oder es bleiben lassen. Im Übrigen ist diese „Vorratshaltung einer Rückforderung“, für künftige Druckmittel als Missbrauch zu sehen.

Einem Gericht ist durchaus bei der Feststellung zu folgen, dass der Mieter in Kenntnis des Mangels bewusst ohne den Mangel zu erklären zahlt und somit stillschweigend Zustimmung erteilt und somit für Vertragsverhandlungen kein Spielraum für eine Nachforderung beteht.

Gruss Günter