Vermietung TG-Stellplatz

Hallo,
angenommen, jemand (Eigentümer)möchte seinen TG-Stellplatz an einen anderen Hausbewohner vermieten. Wäre es ratsam einen Mietvertrag abzuschliessen und sollten darin besondere Vereinbarungen (z.B. Haftungsfragen) getroffen werden? Vielen Dank für Euere Meinungen.
Viele Grüße
Eva

Hallo,
angenommen, jemand (Eigentümer)möchte seinen TG-Stellplatz an
einen anderen Hausbewohner vermieten. Wäre es ratsam einen
Mietvertrag abzuschliessen und sollten darin besondere
Vereinbarungen (z.B. Haftungsfragen) getroffen werden? Vielen
Dank für Euere Meinungen.
Viele Grüße

Hallo,

es muss auf jeden Fall in den Mietvertrag, dass es sich um eine Untervermietung handelt - dies muss vom Vermieter genehmigt werden - und dass das Vertragsverhältnis mit Ablauf des Hauptmietverhältnisses des Mieters endet.

Die Einnahme sind steuerpflichtig. Also insbesondere bei ALG, Hartz IV und/oder anderen Sozialleistungen bis hin zur EU-Rente als Einkommen anzugeben.

Gruss Günter

Danke! owT
owT