TG-Stellplatz zugeparkt

Hallo,

mal angenommen, man hätte eine Wohnung mit TG-Stellplatz gemietet. Der Stellplatz würde ständig von verschiedenen, unbekannten Fahrzeuglenkern benutzt. Ein Hinweisschild, dass dieser Platz reserviert ist, hätte nichts gebracht.

Welche Möglichkeiten hätte man da, darf man die Autos abschleppen lassen?

Viele Grüsse,

Carlos

Hallo,

vielleicht hilft eine sog. Wegfahrsperre.

Gruß
Birgit

Hallo carlos,

ja, man darf. Aber zu beachten: Man muss die Abschleppkosten erstmal selber zahlen und dann vom Verursacher zurückfordern.

Gruß
Barbara

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Dies nur im Hinblick darauf, den Fahrzeugführer oder/und -halter zu ermitteln, um beim nächsten Verstoß den richtigen Schuldner der Abschleppkosten zu ermitteln.

Vieleicht kann man auch vom Vermieter verlangen, die Störung zu beseitigen und wegen Mangels der Mietsache mit Mietminderung drohen, aber da weiss Günter besser Bescheid, ob das geht.

Gruß
Barbara

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vielleicht hilft eine sog. Wegfahrsperre.

Hallo zusammen,

davon und vom selbst zuparken kann man nur ganz dringend abraten. Das ist - wenn auch verständlich - leider Nötigung und wird auch als solche verfolgt.

Besser Fotos von der Parksituation mit Datum und Uhrzeit machen, und dann ein freundliches Schreiben an das zuständige Straßenverkehrsamt, dass die Halterdaten Fahrzeugs mit dem Kennzeichen … zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen des Missbrauchs von privaten Parkflächen benötigt würden.

Mit den Halterdaten und dem Bild dann den Halter anschreiben, Kosten geltend machen und im Wiederholungsfall das Abschleppen androhen. Ggf. kann man auch eine freundliche strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen, aber dass ist dann schon eher eine Aufgabe für einen Anwaltskollegen.

Gruß vom Wiz

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vielleicht hilft eine sog. Wegfahrsperre.

Hallo zusammen,

davon und vom selbst zuparken kann man nur ganz dringend
abraten. Das ist - wenn auch verständlich - leider Nötigung
und wird auch als solche verfolgt.

Ja, da hast Du Recht. Ich hatte mir noch die Rechtfertigungsgründe hier als Möglichkeit konstruiert, aber hält der Prüfung doch nicht stand.

-gruß
Barbara

Besser Fotos von der Parksituation mit Datum und Uhrzeit
machen, und dann ein freundliches Schreiben an das zuständige
Straßenverkehrsamt, dass die Halterdaten Fahrzeugs mit dem
Kennzeichen … zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
wegen des Missbrauchs von privaten Parkflächen benötigt
würden.

Mit den Halterdaten und dem Bild dann den Halter anschreiben,
Kosten geltend machen und im Wiederholungsfall das Abschleppen
androhen. Ggf. kann man auch eine freundliche strafbewehrte
Unterlassungserklärung verlangen, aber dass ist dann schon
eher eine Aufgabe für einen Anwaltskollegen.

Gruß vom Wiz

Hallo Carlos,

nichts Rechtliches, sondern was Technisches: Dieses Ding („ParkControl“) hab’ ich auf der IHM in München gesehen und fand es ziemlich einfallsreich:
http://kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/p…
Funktioniert allerdings mit Solarzelle, da müsste man sich ggf. was einfallen lassen. Und ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn einer trotz Sperre da parkt und sich beim Rausfahren den Unterboden ruiniert.

Gruß
Katharina

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Danke! Re: TG-Stellplatz zugeparkt
Hallo zusammen,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Grüsse,

Carlos

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