Ein langjähriger Mieter erhält eine NKA für 2003, worin eine geringe Nachzahlung fällig ist. Dabei fällt ihm auf, dass der Vermieter in den Jahren davor nie eine NKA erstellt hatte (für 2002, 2001, …).
Kann der Mieter diese fehlenden ‚alten‘ NKA jetzt noch einfordern?
Kann sein, dass der Mieter darin Guthaben hätte…
Ein langjähriger Mieter erhält eine NKA für 2003, worin eine
geringe Nachzahlung fällig ist. Dabei fällt ihm auf, dass der
Vermieter in den Jahren davor nie eine NKA erstellt hatte (für
2002, 2001, …).
Kann der Mieter diese fehlenden ‚alten‘ NKA jetzt noch
einfordern?
Kann sein, dass der Mieter darin Guthaben hätte…
Wie ist es?
Hallo Markus,
kann er, jedoch sind Nachforderungen nicht zu zahlen. Andererseits mus der Vermieter jedoch Guthaben aus dieser Zeit erstatten. Beide Abrechnung sind hinsichtlich einer Nachforderung verwirkt.