Fragen zu Zitate aus Briefen von Mietern

Hallo,

Da das mit dem im Archiv anzeigen wohl nicht geklappt hat, hier nochmal der Artikel. Ich hoffe ich habe diesmal alles richtig gemacht.

Angenommen ein Vermieter erhällt von einem Mieter Briefe in
denen Folgende Aussagen gemacht werden?

„Wir werden dies Ihnen Nachberechnen, da man uns bei Einzug wohl
kaum erklärte, dass ein Teil der Wohnung eine Bretterbude ist.“

“Es sieht aus wie bei Asozialen, wo die Miete das Sozialamt
übernommen hat.“

“Weiter machen wir uns über den Gesundheitszustand Ihrer
Mandantin ernsthaft Sorgen, da die täglichen Aufführungen vor
Kunden, Mitarbeitern und Vertretern einem Gesunden Geiste nicht
entspringen können“

„Murks und Pfusch selbst im Elementaren Bereich bestimmen diese
Immobilie“

“Das Nachbarhaus […] ist ein Totalschaden in Sache Nässe und
Schimmelpilz“

„hier wird wissentlich kontaminierter Wohnraum vermietet und
billigend in Kauf genommen, dass die Bewohner erkranken“

„Wir haben hierfür ein Schreiben an den Bürgermeister
vorbereitet, nebst dem Bürgerbrief „Krach am Brückschen
Mülleimerboulevard“ Stückzahl ca. 25 Haushalte.“

“Sie sagte mal zu mir, dass Sie mit diesem Leben hier nicht
fertig werden würde und es nicht sein kann, dass dies alles war“

„Der Sohn Verhaltensgestört, die Mutter durchgeknallt und der
Vater versucht mich zu nötigen und zu erpressen. Euch fehlt in
der Tat jegliches Unrechtsbewusstsein, Ihr lügt, betrügt, nötigt
und erpresst des Vorteils wegen auf ziemlich derbe Art. Wo lebt
Ihr eigentlich, XXX liegt doch nicht in Sibirien?! Nie habe ich
es mit Leuten derart niedrigen Niveaus erlebt wie Ihr!! […]“

„Laut NB XXX wohnen wir in einem Schwarzbau, sprich in einem
Nebengebäude ohne genehmigte Nutzungsänderung! „

Kann man gegen die oben gemachten Zitate gegebenenfalls
juristisch vorgehen. Natürlich vorausgesetzt die Anschuldigungen
entsprechen nicht der Wahrheit. In wieweit ändert sich die
Rechtslage, wenn die Briefe nicht nur gegen einen selbst sondern
auch an unbeteiligte versendet werden?

Bei den oben genannten Zietaten handelt es sich um fiktive
Angaben, die nicht gemacht wurden. Der Autor des Artikels möchte
lediglich aus reiner neugier wissen was man in einem solchen
falle tun könnte.

Gruss
André

Hallo Andre,

Angenommen ein Vermieter erhällt von einem Mieter Briefe in
denen Folgende Aussagen gemacht werden?

„Wir werden dies Ihnen Nachberechnen, da man uns bei Einzug
wohl
kaum erklärte, dass ein Teil der Wohnung eine Bretterbude
ist.“

Wer die Wohnung besichtigt hat, wird wohl später solche Mängel kaum glaubhaft darstellen können. Alles zum weiteren Text am Ende.

“Es sieht aus wie bei Asozialen, wo die Miete das Sozialamt
übernommen hat.“

“Weiter machen wir uns über den Gesundheitszustand Ihrer
Mandantin ernsthaft Sorgen, da die täglichen Aufführungen vor
Kunden, Mitarbeitern und Vertretern einem Gesunden Geiste
nicht
entspringen können“

„Murks und Pfusch selbst im Elementaren Bereich bestimmen
diese
Immobilie“

“Das Nachbarhaus […] ist ein Totalschaden in Sache Nässe und
Schimmelpilz“

„hier wird wissentlich kontaminierter Wohnraum vermietet und
billigend in Kauf genommen, dass die Bewohner erkranken“

„Wir haben hierfür ein Schreiben an den Bürgermeister
vorbereitet, nebst dem Bürgerbrief „Krach am Brückschen
Mülleimerboulevard“ Stückzahl ca. 25 Haushalte.“

“Sie sagte mal zu mir, dass Sie mit diesem Leben hier nicht
fertig werden würde und es nicht sein kann, dass dies alles
war“

„Der Sohn Verhaltensgestört, die Mutter durchgeknallt und der
Vater versucht mich zu nötigen und zu erpressen. Euch fehlt in
der Tat jegliches Unrechtsbewusstsein, Ihr lügt, betrügt,
nötigt
und erpresst des Vorteils wegen auf ziemlich derbe Art. Wo
lebt
Ihr eigentlich, XXX liegt doch nicht in Sibirien?! Nie habe
ich
es mit Leuten derart niedrigen Niveaus erlebt wie Ihr!! […]“

„Laut NB XXX wohnen wir in einem Schwarzbau, sprich in einem
Nebengebäude ohne genehmigte Nutzungsänderung! „

Kann man gegen die oben gemachten Zitate gegebenenfalls
juristisch vorgehen. Natürlich vorausgesetzt die
Anschuldigungen
entsprechen nicht der Wahrheit. In wieweit ändert sich die
Rechtslage, wenn die Briefe nicht nur gegen einen selbst
sondern
auch an unbeteiligte versendet werden?

Bei den oben genannten Zietaten handelt es sich um fiktive
Angaben, die nicht gemacht wurden. Der Autor des Artikels
möchte
lediglich aus reiner neugier wissen was man in einem solchen
falle tun könnte.

Hallo Andrè,

ich will hier kurz hinweisen, dass es sicherlich in diesem fiktiven Schreiben um weitgehende, teilweise schwerwiegende Beleidigungen, Verleumdungen und auch möglicherweise falsche Anschuldigungen handelt. Detailliert möchte ich auf einzelne Hinweise - zumindest hier im Brett - nicht eingehen. Der Grund ist, dass einfach bei der Einzelbewertung in einem öffentlich zugänglichen Forum jeder sich das Handwerkzeugs dann aussuchen kann, das am Rande der Legalität ist.
Dem sollte man - nicht einmal im Ansatz - eine Chance geben. Deshalb einfach eine zusammenfassende Meinung, die nicht erkennen lässt, was hier strafrechtlich relevant oder was gerade noch erlaubt ist.

Eines müsste aber klar sein. Ein Mieter, der sich solche Schreiben leistet, unabhängig von Beleidigungen gegen Dritter, der riskiert die fristlose Kündigung. Und das mit Recht.

Gruss Günter