durch Bauen eines Bettes (sprich handwerkliche Tätigkeiten), sind angeblich 4 Fenster beim Nachbarn untendrunter kaputt gegegangen.
Der „Verursacher“ wurde von den Nachbarn aufgefordert, diese auf eigene Kosten erneuern zu lassen. Da dies nicht geschah, erhielt der „Verursacher“ einen Brief vom Anwalt, dass der Glaser zu bezahlen sei.
Ist das rechtens? Schließlich wurde nichts mutwillig beschädigt. Es wurden normale Tätigkeiten wie Bohren und Sägen ausgeführt.
Muss der Vermieter /Hauseigentümer die Kosten übernehmen, da offensichtlich die Haussubstanz marode zu sein scheint?
Wie kann man sich da verhalten?
Kann der Verursacher in eigener Sache dem Anwalt antworten oder muss er das auch über einen Anwalt laufen lassen.
Muss der „Verursacher“ auf den Brief reagieren, um sein Recht durchzusetzen?
Über behilfliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.
durch Bauen eines Bettes (sprich handwerkliche Tätigkeiten),
sind angeblich 4 Fenster beim Nachbarn untendrunter kaputt
gegegangen.
Du hast die Fenster des Nachbarn unter Dir also gar nicht berührt? Dann halte ich solchen Schadenshergang für ausgeschlossen. Das kannst Du dem gegnerischen Anwalt als Dreizeiler mitteilen und ihn auffordern, die Behauptung zu beweisen. Dann warte ruhig ab, was da kommt und ob überhaupt etwas kommt.
Du hast die Fenster des Nachbarn unter Dir also gar nicht
berührt? Dann halte ich solchen Schadenshergang für
ausgeschlossen. Das kannst Du dem gegnerischen Anwalt als
Dreizeiler mitteilen und ihn auffordern, die Behauptung zu
beweisen. Dann warte ruhig ab, was da kommt und ob überhaupt
etwas kommt.
sehe ich auch so…
Der Anwalt wird halt auch das getan haben was sein Kunde wollte. Auch ohne wirkliche Aussicht auf Erfolg. Wobei… es gibt genug Menschen die sich von einem anwaltlichen Schreiben einschüchtern lassen.
Denn solange gilt: „Wer einen Schaden hat muss Ihn auch beweisen“ sehe ich hier recht wenig Ansatzpunkte nach denen der „Geschädigte“ erfolgreich klagen könnte.
hast du eine Haftpflichtversicherung?
Wenn ja, dann reich das ganze dort ein. Die Versicherung wird sich sicher gegen die Ansprüche wehren, da du auch meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden kannst.
Soll sich doch deine Versicherung mit dem Anwalt kloppen…
Grüße von
Tinchen
die eine Haftpflichtversicherung in solchen Fällen immer als „kleine Rechtschutzversicherung“ ansieht
durch Bauen eines Bettes (sprich handwerkliche Tätigkeiten),
sind angeblich 4 Fenster beim Nachbarn untendrunter kaputt
gegegangen.
Der „Verursacher“ wurde von den Nachbarn aufgefordert, diese
auf eigene Kosten erneuern zu lassen. Da dies nicht geschah,
erhielt der „Verursacher“ einen Brief vom Anwalt, dass der
Glaser zu bezahlen sei.
Ist das rechtens? Schließlich wurde nichts mutwillig
beschädigt. Es wurden normale Tätigkeiten wie Bohren und Sägen
ausgeführt.
Muss der Vermieter /Hauseigentümer die Kosten übernehmen, da
offensichtlich die Haussubstanz marode zu sein scheint?
Wie kann man sich da verhalten?
Kann der Verursacher in eigener Sache dem Anwalt antworten
oder muss er das auch über einen Anwalt laufen lassen.
Muss der „Verursacher“ auf den Brief reagieren, um sein Recht
durchzusetzen?
Der angebliche Verursacher - warum aber mailst Du Verursacher ? - muss die Aufforderung zur Schadensbegleichung als unbegründet zurückweisen. In dem Brief hinweisen, dass der Vorgang zur Prüfung der StA bei weiterem Schriftverkehr vorgelegt wird.
Gruss Günter
Über behilfliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.
angeblich hat es eine Frau aus dem Haus beobachtet. Sie wäre ja dann Zeugin…
leider sieht sie oft Dinge, um sich wichtig zu tun.
Aber das ist ja schwer nachzuweisen (in diesem Falle).
Also Haftpflicht.
Warum muss nicht der Vermieter zahlen?
Habe gehört, dass dieser für Dinge wie Fenster zuständig sei, außer es wäre eine mutwillige Beschädigung gewesen.
PS: na ist wohl ein Privatkrieg - oh da habe ich kein Bock drauf!