Mietzahlung:Barzahlung

Hallo
Vor ein paar Wochen hatte ich schon einmal bezüglich Mietzahlung in bar eine Frage gestellt.

Ein Vermieter fordert die Miete wie im Mietvertrag vereinbart jeden Monat bar.Der Mieter hat natürlich ein Mietbuch.
( Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist sehr schlecht )
Der Vermieter fliegt eines Tages für ca.3Monate in Urlaub, verlangt vom Mieter die Miete für diese Zeit zu überweisen.
Wenn der Mieter sich jetzt aber weigert und sich selbst auf die Barzahlung im Mietvertrag beruft,was könnte denn im schlimmsten Fall passieren.Dies ist doch kein Kündigungsgrund oder doch?
Der Mieter, der sich schon einige Jahre über diese Barzahlung ärgert, dreht den Spieß einfach um.Der Vermieter kann doch jemand eine Vollmacht schreiben und dieser könnte dann die Mietzahlung entgegen nehmen.

Darf sich der Mieter auf den Mietvertrag berufen ohne Schwierigkeiten zu bekommen ?

Danke im voraus

LG

Hallo,

ich ändere meine Meinung nicht und wenn diese Frage öfters kommt. Miete nie bar bezahlen. Auch ein Mietbuch ist kein Grund, dass die Miete bar bezhalt wird. Meist soll das Finanzamt oder gar die eigene Bank des Vermieters den Geldeingang nicht kennen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund weshalb ein Vermieter die Miete bar benötigt.

Vor ein paar Wochen hatte ich schon einmal bezüglich
Mietzahlung in bar eine Frage gestellt.

Ein Vermieter fordert die Miete wie im Mietvertrag vereinbart
jeden Monat bar.Der Mieter hat natürlich ein Mietbuch.
( Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist sehr
schlecht )
Der Vermieter fliegt eines Tages für ca.3Monate in Urlaub,
verlangt vom Mieter die Miete für diese Zeit zu überweisen.
Wenn der Mieter sich jetzt aber weigert und sich selbst auf
die Barzahlung im Mietvertrag beruft,was könnte denn im
schlimmsten Fall passieren.Dies ist doch kein Kündigungsgrund
oder doch?

Warum will der Mieter nun aber keine Banküberweisung vornehmen, fragt sich der Unterzeichner ? Zumindest ist dei verspätete Zahlung dann ein Grund für eine Abmahnung.

Der Mieter, der sich schon einige Jahre über diese Barzahlung
ärgert, dreht den Spieß einfach um.Der Vermieter kann doch
jemand eine Vollmacht schreiben und dieser könnte dann die
Mietzahlung entgegen nehmen.

Das sind - sorry - Kindereien. Der Mieter soll einen Dauerauftrag einrichten und damit hat es sich für die Zukunft. Und der Dauerauftrag bleibt dann, es gibt kein Bares mehr.

Darf sich der Mieter auf den Mietvertrag berufen ohne
Schwierigkeiten zu bekommen ?

Weshalb, bis zum vereinbarten Termin ist die Miete zu zahlen. Die Vereinbarung ob „Bar“ oder ´"Bank" kann jederzeit geändert werden. Das Wesentliche der Vereinbarung ist der Geldeingang, nicht wie die Miete gezahlt wird.

Da es sich hier um die Frage der üblichen Mietzahlung handelt - also nicht um irgendwelche Pfändungen und Abtretungen - wo Dritte Miete anfordern - kann der Mieter so die Zahlungsart wählen, wie sie sinnvoll erscheint.

Gruss Günter