Hallo allerseits—
nehmen wir an Firma A und Firma B sind in ein grosses Komplex mit 5 Lagern.Firma A hat zwei Lager und Firma B ist ja grösser und hat 3 Lager dazu noch das grosse neben Gebäude als Büro Komplex.
Nun kommt der Hausverwalter und sagt zu Firma A ob er da nicht weg ziehen möchte und bietet ihm ein altes Lager in der Nähe.
Firma A möchte aber in dem neuen Lager weiterhin verbleiben denn er hat ja 5 Jahre Vertrag mit option auf weitere 5 Jahre.
Nun sagt der Hausverwalter das Firma B die beiden Lager von Firma A haben möchte. Weil ja Hausverwalter Firma die B nicht verlieren möchte, da ja FA B die grössere Firma ist und natürlich auch Firma A nicht freiwillig raus geht , droht Hausverwalter der Firma A mit Kündigung.
Wie sieht nun hier die Rechtslage aus ?
Darf der Hasuverwalter aufgrund des Grösseren den Kleineren Unternehmer einfach so Kündigen ?
grüsse
Gökhan
Hallo allerseits—
nehmen wir an Firma A und Firma B sind in ein grosses Komplex
mit 5 Lagern.Firma A hat zwei Lager und Firma B ist ja grösser
und hat 3 Lager dazu noch das grosse neben Gebäude als Büro
Komplex.
Nun kommt der Hausverwalter und sagt zu Firma A ob er da nicht
weg ziehen möchte und bietet ihm ein altes Lager in der Nähe.
Firma A möchte aber in dem neuen Lager weiterhin verbleiben
denn er hat ja 5 Jahre Vertrag mit option auf weitere 5 Jahre.
Nun sagt der Hausverwalter das Firma B die beiden Lager von
Firma A haben möchte. Weil ja Hausverwalter Firma die B nicht
verlieren möchte, da ja FA B die grössere Firma ist und
natürlich auch Firma A nicht freiwillig raus geht , droht
Hausverwalter der Firma A mit Kündigung.
Wie sieht nun hier die Rechtslage aus ?
Darf der Hasuverwalter aufgrund des Grösseren den Kleineren
Unternehmer einfach so Kündigen ?
Hallo,
nein, der Hausverwalter kann ohnehin nicht kündigen. Der Verpächter/Vermieter kann kündigen. Wenn der Hausverwalter behauptet, er möchte kündigen, so muss er ausdrückliche eine Vollmacht haben, die ihm auch erlaubt Kündigungen auszusprechen. Soweit mal zur Rolle des Hausverwalters, dem König der Türschlösser.
Es besteht ein gewerblicher Zeitmietvertrag. An diesem Vertrag ist der Vermieter genausso gebunden wie der Mieter. Der Vertrag kann ohne Zustimmung des anderen Vertragspartner also nicht vor Ende der Frist gekündigt werden.
Gruss Günter
Hausverwalter
Der Hausverwalter hat die Vollmacht zu Kündigen.
Günter wenn wir wie der Vermieter die Frist (5Jahre) einhalten müssen, dann sehe es so als hätten wir nun einen fetten Trumpf in der Tasche… (freu)
Wir möchten auch sowieso da aus dem lager raus da unsere Firma expandiert.Ich habe die Idee das ich nun selber der Grösseren Firma neben an unsere Lager für das doppelte denen Vermiete…als Untermieter.Im Vertrag steht das ich Untervermieten darf…
Günter ,
wir haben ein Lager gefunden was neben Metro ist und natürlich viel Grösser.Aber der Makler will sein 10000Eur.Mit Ihm kann man auch nicht über seine Courtage handeln.Nun überlege ich nun ob ich den Vermieter ausfindig mache und direkt zu Ihm gehe.
Mach ich mich strafbar wenn ich den Makler ausschalte??Also in dem Sinne das ich direkt mit dem Vermieter eventuell einen Vertrag aushandle…
gruß
gökhan
Hallo,
nein, der Hausverwalter kann ohnehin nicht kündigen. Der
Verpächter/Vermieter kann kündigen. Wenn der Hausverwalter
behauptet, er möchte kündigen, so muss er ausdrückliche eine
Vollmacht haben, die ihm auch erlaubt Kündigungen
auszusprechen. Soweit mal zur Rolle des Hausverwalters, dem
König der Türschlösser.
Es besteht ein gewerblicher Zeitmietvertrag. An diesem Vertrag
ist der Vermieter genausso gebunden wie der Mieter. Der
Vertrag kann ohne Zustimmung des anderen Vertragspartner also
nicht vor Ende der Frist gekündigt werden.
Gruss Günter
Der Hausverwalter hat die Vollmacht zu Kündigen.
Günter wenn wir wie der Vermieter die Frist (5Jahre) einhalten
müssen, dann sehe es so als hätten wir nun einen fetten Trumpf
in der Tasche… (freu)
Wir möchten auch sowieso da aus dem lager raus da unsere Firma
expandiert.Ich habe die Idee das ich nun selber der Grösseren
Firma neben an unsere Lager für das doppelte denen
Vermiete…als Untermieter.Im Vertrag steht das ich
Untervermieten darf…
Günter ,
wir haben ein Lager gefunden was neben Metro ist und natürlich
viel Grösser.Aber der Makler will sein 10000Eur.Mit Ihm kann
man auch nicht über seine Courtage handeln.Nun überlege ich
nun ob ich den Vermieter ausfindig mache und direkt zu Ihm
gehe.
Mach ich mich strafbar wenn ich den Makler ausschalte??Also in
dem Sinne das ich direkt mit dem Vermieter eventuell einen
Vertrag aushandle…
Nein, hier macht sich niemand strabar. Lediglich der Vermieter wird notfalls die Maklerprovision zahlen müssen oder der Vermieter verhandelt überhaupt nicht, weil er weiss, dass wenn er den Makler ausschaltet, diesem gegenüber für die entgangene Maklerprovision haftbar ist.
Gruss Günter