Wohnungsschlüssel

Hallo
Es geht um denn Wohnungsschlüssel für denn Vermieter.
Darf ein Vermieter einfach einen Schlüssel für die Wohnung behalten und gebrauchen ohne wissen des Mieters ?
Brauche nur Informationen , wer , was, wann , wo darf.
Mir fehlen nur Gesetzlichen Grundlagen oder Urteile.

Mit freundlichen Gruß
Hexe

Hallo
Es geht um denn Wohnungsschlüssel für denn Vermieter.
Darf ein Vermieter einfach einen Schlüssel für die Wohnung
behalten und gebrauchen ohne wissen des Mieters ?
Brauche nur Informationen , wer , was, wann , wo darf.
Mir fehlen nur Gesetzlichen Grundlagen oder Urteile.

Hallo,

der Vermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch ( AG Ellwangen WM 91, 340 ) auf einen Schlüssel. Ein Zutritt in die Wohnung des Mieters in dessen Abwesenheit ist Hausfriedensbruch ( LG Berlin WM 99, 332 ). Der Mieter kann in dem Fall sogar das Mietverhältnis fristlos kündigen. Der Mieter muss den Vermieter auffordern, den Schlüssel auszuhändigen. Er kann aber auch das Schloss auswechseln. Er muss lediglich das alte Schloss und den Schlüssel aufbewahren und nach Mietvertragsende wieder einbauen.

Gruss Günter