Hallo,
hier ist es leider so, dass der Besucher tatsächlich Besucher ist und als Person nicht bei den Nebenkosten angerechnet werden darf. Es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass er sich umgemeldet hat oder er hat seine Kleidung in der Wohnung. was wohl schwer ist nachzuweisen. Man wird - leider - das unsoziale Vorgehen einer solchen Mietpartei solange dulden müssen, solange sie nicht möglicherweise nachweislich z.B. Wäsche des Herrn aufhängt und somit nachweislich sie auf Kosten der anderen Mieter ihm die Wäsche wascht. Also mal abklären, wer dieser Mann ist. Möglicherweise neuer Lower oder gar der alte und der Einzug alleine war nur vorgetäuscht. Also auch mal klären, wo die Dame vorher gewohnt hat und ob jener Herr nicht dort auch schon ständig anwesend war.
Der Vermieter muss in dem Fall - wenn der Mann dauernd anwesend ist - von der Mieterin verlangen, dass sie nachweist, wo der Mann seinen regelmässigen Wohnsitz hat und weshalb er überwiegend seinen Lebensmittelpunkt in der Mietwohnung verbringt. Übrigens, wenn die Dame Stütze oder künftig Hartz IV bezieht, reicht auch eine Anfrage beim Sozialamt ob der dauernd anwesende Mann dort bekannt ist und ob er in der Wohnung offiziell gemeldet sei. Dort kann man Fragen auch klären. Man erhält zwar keine Auskunft, aber Ämter werden dann tätig. Dasselbe gilt auch bei Wohngeldbezug.
Ich schildere zunächste einmal die Sachlage bevor ich zu
meiner Frage komme:
Angenommen:
Jemand wohnt mit seiner Lebensgefährtin in einem 3
Familienhaus in der mittleren Etage.
Die Wohnung darunter steht seit Kurzem leer.
In die Dachgeschosswohnung darüber ist vor etwa einem 3/4 Jahr
eine Dame eingezogen.
Sie steht alleine im Mietvertrag und hat beim Einzug auch
gesagt das sie alleine einzieht da sie gerade in Scheidung
lebt.
Die gesamten Nebenkosten incl. Strom werden über eine
Pauschale abgerechnet.
Es werden also weder Heizung noch Strom noch Wasser noch
Müllabführ getrennt erfasst und abgerechnet.
Grundlage für diese Pauschale waren und sind die Annahme das
in den beiden unteren Wohnungen jeweils zwei und in der
Dachgeschosswohnung eine Person wohnt.
Ca. eine Woche nachdem die Dame in die obere Wohnung
eingezogen ist, kam ein Mann bei ihr zu „BESUCH“. Seitdem hält
er sich praktisch ständig dort auf.
Auf Anfrage des Vermieters erklärte sie das es sich nur um
einen Freund handelt der NUR zu Besuch ist.
Es ist allerdings so, dass er vom Haus zur Arbeit fährt und
von dort auch zurück kommt.
Er übernachtet praktisch ständig hier und verursacht
entsprechend Nebenkosten.
Er soll noch seine eigene Wohnung haben aber er verbringt
eindeutig 6 von 7 Tagen der Woche im Haus.
Es scheint eindeutig das der Lebensmittelpunkt des Herren hier
im Haus ist, egal ob er noch eine andere Wohnung hat oder
nicht und ob er hier gemeldet ist oder nicht.
Abgesehen davon, dass man es als Frechheit empfindet, dass die
Mieterin darauf besteht das es sich nur um Besuch handelt gehe
ich davon aus, dass die höheren Nebenkosten auf die anderen
Mieter mit umgelegt werden da sie ja nicht gesondert
abgerechnet werden.
Meine Frage also:
Was ist BESUCH und was ist ein Mitbewohner ??
Ein Besuch ist es dann auf jeden Fall nicht mehr, wenn jemand von der Wohnung aus zur Arbeit geht und auch wieder nach Hause kommt.
In welchem Mietrechtparagraph wird sowas festgelegt ?
Gibt es entsprechende Urteile ?
Hier gilt die Rechtssprechung. Nur in diesem Fall ist davon auszugehen, dass es sich um keinen Besuch handelt. Lediglich der Nachweis wird schwierig sein, es sei denn, man kann die frühere Wohnung ausfindig machen. Möglicherweise gibt das Kraftfahrzeugkennzeichen, soweit Fahrzeug vorhanden, einiges her.
Man kann auf die Dame einreden wie man will, sie siehts
einfach nicht ein.
Ich bräuchte also schon handfeste Informationen und nicht nur
Meinungen, obwohl ich mich über Meinungen auch freuen würde.
Das gute Verhältnis, was die anderen Mieter mit dem Vermieter
haben soll nicht damit belasten möchte, dass auf eine eigene
Nebenkostenabrechnung bestanden, was technisch auch zur Zeit
nicht möglich ist.
Schliesslich handelt unserer aller Meinung auch die Mieterin
falsch und nicht wir.
Also, der Vermieter soll man die Behörden abklappern. Ist z.B. der Name bekannt, könnte der Vermieter diesem Herrn ja an die Anschrift der Dame eine unverfängliche Anfrage stellen, wie lange er gedenkt in der Wohnung ohne seine Zustimmung zu leben. Er ist wohl nicht am Briefkasten mit namen vermerkt, möglicherweise ist dem Postboten jedoch bekannt, dass er an diese Stelle den Brief zustellen muss. Kommt der Brief nicht zurück, hat sich der Mann in diese Wohnung umgemeldet. Also so viel wie möglich nun Beweise sammeln, ob man den Besuch als unwahr feststellen kann. Natürlich kann auch, da ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht, beim Einwohnermeldeamt angefragt werden. Oftmals in solchen Fällen geben jedoch die Kenntnisse aus dem vorherigen Mietverhältnis meiste mehr Infos wie man ahnt. Hier als ein Gespräch von Vermieter zu Vermieter sinnvoll. Hat der Herr schon früher in der Wohnung der Dame gewohnt ist der Rat eine Anwaltes zu empfehlen.
Gruss Günter