Wasserschaden, wer haftet?

Hallo zusammen!

Folgender fiktiver Fall:

Eigentümergemeinschaft, einer läßt den Wasserhahn offen.
Dadurch erheblicher Wasserschaden in den darunterliegenden Wohnungen.

Welche Versicherung zahlt - bzw. ist überhaupt zuständig?

Die von der Hausgemeinschaft bezahlte Gebäudeversicherung oder eine Versicherung des „Wasserlassers“?

Viele Grüße

Der Frogger

Moien,

in diesem Falle wirst du kaum eine Versicherung finden die zahlt, denn es ist einwandfrei sehr grobe Fahrlässigkeit.

Gruß
Bernd