Hallo zusammen!
Folgender fiktiver Fall:
Eigentümergemeinschaft, einer läßt den Wasserhahn offen.
Dadurch erheblicher Wasserschaden in den darunterliegenden Wohnungen.
Welche Versicherung zahlt - bzw. ist überhaupt zuständig?
Die von der Hausgemeinschaft bezahlte Gebäudeversicherung oder eine Versicherung des „Wasserlassers“?
Viele Grüße
Der Frogger