Was kann man von einem Vermieter im folgenden Fall erwarten:
Eine Wohnung wird z.B. zum 01.02 vermietet. Im Mietvertrag wird festgeschrieben, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist. Grundlage des Vertrages war die Besichtigung der Wohnung im noch bewohnten Zustand (Vormieter). D.h. es standen noch Schränke vor den Wänden, es lagen Teppiche auf dem Dielenboden etc. Klar ist, dass die Dielenböden abgeschliffen werden sollen und in einem Zimmer sowie der Küche tapeziert und gestrichen werden muß. Auch sollen die Türrahmen und Türen gestrichen werden.
Möglicherweise gibt es aber noch weitere gravierende Mängel, die aufgrund der Möblierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch den neuen Mieter nicht bemerkt werden konnten.
Kann der neue Mieter vom Vermieter verlangen diese Mängel zu beseitigen oder ihn die Kosten der Beseitigung tragen lassen? Oder hätte der neue Mieter „hinter alle Schränke und unter alle Tepiche“ gucken müssen?
Was ist überhaupt unter „renovierungsbedürftig“ zu verstehn? Gehört dazu z.B. die Beseitigung beim Einzug bereits vorhandener Schimmelflecken, die Reparatur undichter Fenster etc.?
vielen Dank allen Antwortern!
Was kann man von einem Vermieter im folgenden Fall erwarten:
Eine Wohnung wird z.B. zum 01.02 vermietet. Im Mietvertrag
wird festgeschrieben, dass die Wohnung renovierungsbedürftig
ist. Grundlage des Vertrages war die Besichtigung der Wohnung
im noch bewohnten Zustand (Vormieter). D.h. es standen noch
Schränke vor den Wänden, es lagen Teppiche auf dem Dielenboden
etc. Klar ist, dass die Dielenböden abgeschliffen werden
sollen und in einem Zimmer sowie der Küche tapeziert und
gestrichen werden muß. Auch sollen die Türrahmen und Türen
gestrichen werden.
Möglicherweise gibt es aber noch weitere gravierende Mängel,
die aufgrund der Möblierung zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses durch den neuen Mieter nicht bemerkt
werden konnten.
Kann der neue Mieter vom Vermieter verlangen diese Mängel zu
beseitigen oder ihn die Kosten der Beseitigung tragen lassen?
Nein
Oder hätte der neue Mieter „hinter alle Schränke und unter
alle Tepiche“ gucken müssen?
Ja
Was ist überhaupt unter „renovierungsbedürftig“ zu verstehn?
Gehört dazu z.B. die Beseitigung beim Einzug bereits
vorhandener Schimmelflecken,
Ja
die Reparatur undichter Fenster
Nein
etc.?
vielen Dank allen Antwortern!
Wichtig: Übergabeprotokoll anfertigen und alle Mängel festhalten.
Beide Parteien unterschreiben
So bekommt er dann sein Schmuckstüch zurück. wenn man wieder auszieht
Jakob