den ersten Teil hast Du Dir ja selbst beantwortet: Ohne Rückschein hast Du eben
im Ernstfall keinen Beweis.
Und die zweite Frage betrifft den Zugang: Egal, ob der Brief bis zum 3. Werktag
in den Briefkasten oder das Postfach plumpst, beim Plumpsen ist er zugegangen.
Dass der Besitzer dann Briefkasten oder Postfach leert bzw. bei Abwesenheit dafür
sorgt, dass es geleert wird, ist seine Sache. Der Brief ist zugegangen.
Nur: Beweisen kannst Du es so gut wie nicht. Nur, wenn der Rückschein vom
Empfänger unterschrieben zurück kommt.
Ciao
Bolo2L
Falsch Rückschein ist Unsinn denn die Sendung gilt erst dann als zugestellt wenn er Sie abholt.
Beim Einfacheinschreiben hilt die Sendungsverfolgung der Post
Kostet nix.
Drin steht Zugestellt am xx,yy,zzz
URL steht auf dem Einschreibezettel der Post.
Wichtig Sendungsnummer und Datum eingeben.
Jakob
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dann: aus Deinem Telegrammstil kann ich nicht sehr viel entnehmen. Warum ist
„Rückschein Unsinn“? Nur der Rückschein beweist, dass der Empfänger das
Schriftstück erhalten hat (denn er unterschreibt darauf).
Und dass der Brief im rechtlichen Sinne, auch fristgemäß, zugegangen ist, wenn er
in den Kasten plumpst (oder ins Postfach), habe ich in meinem Jurastudium so
gelernt. Dann ist er nämlich „im Herrschaftsbereich des Adressaten“, und wann er
ihn da rausholt, ist allein seine Sache. Der Absender muss darauf vertrauen
können, dass so zugegangene Post auch entnommen und gelesen wird.
Vielleicht liegt es daran, dass Du von „zugestellt“ im Sinne der
Post-Dienstleistung redest, das mag sein, da kenne ich mich nicht aus. Aber im
rechtssinne „zugegangen“ ist er bei Einwurf in Briefkasten oder Postfach - sonst
könnte man sich des Zugangs ja allein dadurch erwehren, dass man diese Kästen
einfach nicht leert.
Gruß
Bolo2L
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zugestellt bei Rückschein ist die Abholung
Zugestellt bei Einwurfeinschreiben ist das landen des Briefs im Briefkasten.
Dein Rückschein kann von mir z.b. Bei kündigungen bis zum 5ten Werktag verzögert werden, ich weis ja was drin steht, in dem ich einfach die Frist bis zur letzten Minute verzögere.
Bei Einwurfeinschreiben geht das nicht.
Jakob
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Zugestellt bei Rückschein ist die Abholung
Zugestellt bei Einwurfeinschreiben ist das landen des Briefs
im Briefkasten.
Dein Rückschein kann von mir z.b. Bei kündigungen bis zum 5ten
Werktag verzögert werden, ich weis ja was drin steht, in dem
ich einfach die Frist bis zur letzten Minute verzögere.
Bei Einwurfeinschreiben geht das nicht.
Jakob
tut mir Leid, aber ich verstehe Dein Stakkato immer noch nicht.
Warum ist eine Abholung zugestellt?
Warum ist eine Landung zugestellt?
Nochmal: Es geht um den Rechtsbegriff des Zugangs. Und um eben solche
Tricksereien auszuschließen, wie Du sie andeutest, gilt der Brief im Rechtssinne
als zugegangen, wenn er den Herrschaftsbereich des Empfängers (Briefkasten,
Postfach) erreicht. Von da ab ist dieser selbst verantwortlich, wenn er den Brief
dort nicht an sich nimmt.
Ein Einschreiben mit Rückschein hat, was den rechtlichen Zugang betrifft, mit
einer Abholung nichts zu tun. Zugegangen ist er schon, nur nachweisen kann ich es
erst, wenn ich den Rückschein in der Hand halte. Im Zweifel wird aber ein Gericht
aus der normalen Postlaufzeit den Zugang berechnen und nicht warten, bis der
Empfänger vielleicht nach 14 tagen mal sein Postfach geleert hat.
Ciao
Bolo2L
*und nun habe ich keine Lust mehr, das nochmal zu erklären*
Dein Rückschein-Einschreiben liegt ja nicht im Briefkasten oder Postfach, sondern auf der Post. Der Postbote wirft nur eine Mitteilung ein. Damit ist das Schriftstück selbst aber nicht zugestellt. Einwurfeinschreiben ist daher besser. Der Postbote unterschreibt hier an Stelle des Empfängers, das er selbst das Schreiben wirkam zugestellt hat. Dies ist in aller Regel als Beweis ausreichend.
gerade eben gefunden in der neuesten „Mieterzeitung“ des Dt. Mieterbundes,
Dezember 2004, S. 28:
„Der Vermieter kann den Zugang eine Mieterschreibens nicht dadurch verhindern,
dass er dessen Einschreibebrief auf der Post liegen lässt und nicht abholt…“
„…Trifft der Postbeamte beim Vermieter niemanden an, hinterlässt er einen
Benachrichtigungszettel im Briefkasten. Als Zugang des Kündigungsschreibens gilt
aber nicht der Tag des Einwurfs der benachrichtigung, sondern der tag, an dem der
Vermieter den Brief bei der Post abholt. Dazu ist der Vermieter nach Treu und
Glauben aber kurzfristig verpflichtet. Er muss den Einschreibebrief am nächstmöglichen Werktag abholen, entschied das Landgericht Freiburg (3 S 317/03). Tut er es nicht, wird der Zugang des Kündigungsschreibens für diesen Zeitpunkt fingiert.“
(Natürlich das Gleiche umgekehrt Vermieter/Mieter)
Ist also doch nicht so einfach mit dem Liegenlassen.