Mietminderung wenn der Vermieter nicht heizt?

Hallo zusammen!

Heute beschäftigt mich folgende Situation:

In einem 2 Familienhaus gibt es eine Holz-Zentralheizung. Unten wohnen die Vermieter im 1. Stock die Mieter. In jedem Raum gibt es schöne moderne Heizkörper.
Das Problem ist, der Vermieter muss erst im Keller Holz in den Brenner werfen, damit Wasser oder Heizung warm werden. Gehen wir davon aus, der Vermieter macht dies aber ganz unregelmäßig. Die Mieter können nicht jeden Morgen warm duschen, weil das Wasser nicht warm wird. Abends um 21 Uhr sitzen die Mieter frierend im Wohnzimmer. Und nachts um 2 oder 3 Uhr wird die Heizung kochend heiss.

Ist das ok so? Müssen die Mieter sich das gefallen lassen? Ist eine Mietminderung angebracht?
Der Vermieter stellt sich natürlich stur und meint, die Mieter sollen die Fenster geschlossen halten und einen dicken Pulli anziehen.

Was denkt ihr Wissenden von diesem Fall? Soll der Mieter mal seinen Anwalt einschalten oder eine andere Bleibe suchen?

Viele Grüße
Regina

Moien,

das Vorgehen ist natürlich so nicht korrekt - der Mieter muß für Heizmöglichkeit sorgen.

Von dher könnt ihr Mietminderung geltens machen, zum Anwalt gehen oder eine neue Wohnung suchen. Die Mietminderung würde ich auf jeden Fall geltend machen und auch direkt ne neue Wohnung suchen, denn auch eine gerichtliche Niederlage wird den herrn kaum dazu bewegen regelmäßig Holz nachzulegen…

Gruß

Bernd

Hallo.

Der VERmieter muss für die Heizung sorgen. Speziell in der Heizperiode kann bei ausfallender Heizung eine Mietminderung bis 100% drin sein. Ansonsten gebe ich meinem Vorredner recht. Obwohl: denk doch mal an das gesparte Geld, welches nicht ‚verheizt‘ wird… :wink:

HTH
mfg M.L.

mähmähmäh
nurmal das „Ver“ vergessen (was ja logisch war) und der Kerl motzt gleich rum…gr… ;o))

Bernd

:smiley:D
Tja, soviel Sauberkeit muss eben sein :wink:

mfg M.L.