Warmwasser und Heizung

Hallo zusammen!

folgende Situation:
Ein Dreifamilienhaus, im Erdgeschoss wohnt der Vermieter und im 1. und 2. Stock wohnen jeweils Mieter.
Nachdem eine Mietpartie seit über 10 Jahren weder Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen bekam, ist dies in diesem Jahr zum ersten Mal geschehen. Der Mieter hat im September eine Nebenkostenabrechnung für 2003 bekommen, welche bis dato noch nicht bezahlt wurde, da sie wahrscheinlich nicht ganz berechtigt ist, was aber noch in Prüfung ist. Es kam noch keine schriftliche Mahnung dafür. Nun hat der Vermieter dem Mieter vor 3 Tagen mit dem Abdrehen der Heizung und des Warmwassers gedroht, sollte die Zahlung nicht in den nächsten Tagen eintreffen. Natürlich wird der Vermieter die Zahlung nicht erhalten.
WAS NUN SOLL DER MIETER TUN, WENN DER VERMIETER TATSÄCHLICH BEIDES ABDREHT? Wäre das z.B. für einen eventuellen Rechtsstreit vom Mieter zu beweisen? und wie? Das Recht dazu hat der Vermieter nicht, richtig? Er muß doch den offiziellen schriftlichen Weg gehen, nicht nur verbal anmahnen, oder?
Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen

Danke und Gruß
Petra

Hallo zusammen!

folgende Situation:
Ein Dreifamilienhaus, im Erdgeschoss wohnt der Vermieter und
im 1. und 2. Stock wohnen jeweils Mieter.
Nachdem eine Mietpartie seit über 10 Jahren weder
Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen bekam, ist dies in
diesem Jahr zum ersten Mal geschehen. Der Mieter hat im
September eine Nebenkostenabrechnung für 2003 bekommen, welche
bis dato noch nicht bezahlt wurde, da sie wahrscheinlich nicht
ganz berechtigt ist, was aber noch in Prüfung ist.

Er muss darlegen können, daß es wirklich nur Kosten aus 2003 sind.
Man kann verlangen die Belege einzusehen.
Die Abrechnung muss nachvollziebar sein.
Wenn im Mietvertrag nicht drinsteht wann abgerechtwerden kann dann gilt das Kalenderjahr als Abrechnungszeizraum.
Aber bedenke deine Zeit als Mieter ist möglicher Weise gezählt.
E.V. Sonderkündigungsrecht wenn die dritte erst nach 1990 entstand.

Jakob

Es kam noch
keine schriftliche Mahnung dafür. Nun hat der Vermieter dem
Mieter vor 3 Tagen mit dem Abdrehen der Heizung und des
Warmwassers gedroht, sollte die Zahlung nicht in den nächsten
Tagen eintreffen.

Ist glatt eine Straftat 240/23StGB

Natürlich wird der Vermieter die Zahlung
nicht erhalten.
WAS NUN SOLL DER MIETER TUN, WENN DER VERMIETER TATSÄCHLICH
BEIDES ABDREHT?

Miete um 100% kürzen wenn der im Winter die Heizung abdreht.
Drohen kann man damit er wird es dann lassen.

Wäre das z.B. für einen eventuellen
Rechtsstreit vom Mieter zu beweisen? und wie? Das Recht dazu
hat der Vermieter nicht, richtig? Er muß doch den offiziellen
schriftlichen Weg gehen, nicht nur verbal anmahnen, oder?
Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen

Danke und Gruß
Petra

Hallo,

beide Parteien haben Rechte und Pflichten. Manchmal ist es sogar so, dass des einen Recht des anderen Pflicht wird…

Warum schaust Du nicht erstmal, dass Du Deine Pflichten erfüllst, bevor Du Deine Rechte einforderst? Wie kann man 10 Jahre die Nebenkosten „verbummeln“?

Gruß
Maja