Ist irgendwann mal gerichtlich geklärt worden, wie lange eine Zimmertür (aus Pressholzwaben, Pressholzdeckplatte und Funierbezug) im Schnitt hält und ab wann davon auszugehen ist, das sie „abgewohnt“ ist?
Würde mich freuen wenn Ihr eine Antowrt parat hättet.
Das einzige, was ich so auf die schnelle gefunden habe ist ein Urteil zu den Fristen wann (unter Anderem) eine Innentür zu „renovieren“ ist, das wäre alle 4 Jahre. http://www.haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile…
Leider hilft das in diesem Falle nicht weiter, da die Türen mit Holzfurnier bezogen sind und nicht gestrichen werden müssen. Aber danke für Deine Mühe!