Zuzug zur Freundin?

Wenn die Freundin in einer ausreichend großen Wohnung wohnt,
muss man da das Einverständnis des Vermieters einholen,
wenn dort eine zweite Person einzieht?

Danke für Rat!

Grüße
Sebastian

OK - Nach neuem Mietrecht …
… jedenfalls nicht. Der Zuzug eines Lebensgefährten ist einfach so möglich.

Gruß

Stefan

Hi Stefan,

und wie sieht´s dann aus mit der Nebenkostenabrechnung? Da ist üblicherweise die Anzahl der Personen im Haushalt Grundlage für?

Danke und Gruß
Maja

Hallo Sebastian,
ich denke mal, die Wohnungsgröße hat nichts mit dem Zuzug einer weiteren Person in eine Wohnung zu tun. Dafür ist immer noch das Einverständnis der Vermieters notwendig. Er bestimmt letztendlich wer in seiner Wohnung einziehen darf und wer nicht. Immerhin ist es sein Recht zu erfahren, wer seine vier Wände benutzt und wer sich dort den Schlüssel reicht.
Gruß
Birgit

Da hast du sicher recht,
aber ich möchte gerne wissen, wie es rechtlich aussieht und
nicht, wie ihr darüber denkt!

Grüße
Sebastian

Hi,

also rechtlich war es die ganze Zeit so, dass man dem Vermieter zwar um Erlaubnis fragen musste, der diese aber nur in besonderen Einzelfällen verweigern konnte.
(Bedrohung des Vermieters durch die Person, Hausfriedensbruch oder ähnliches)
Allerdings muss die zusätzliche Person angemeldet werden, da diese sich auf die Nebenkostenabrechnung auswirkt.
Wenn sich da nichts geändert hat…

Gruß
Maja

http://lexetius.com/2003/12/426
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Zuzug eines Lebensgefährten ist
einfach so möglich.

Aha!

Wo stehts dass.

M.W. kann der Vermieter seine Zustimmung nicht ohne berechtigten Grund verweigern und das wars.

Gruß Ivo