Kaum Warmwasser

Hallo,

ein Mieter zieht, sagen wir mal am 01.11., in eine Wohnung ein. Natürlich überprüft er auch die Heizungs- und Wasserversorgung. Alles ok.

Nun, nach dem Einzug stellt er fest, das Warmwasser nur zufällig anliegt, also meistens kommt nur handwarme Brühe nach ca. 3 Minuten aus dem Hahn. Der Mieter meldet das sofort (telefonisch) dem Vermieter, welcher den Hausmeister und später noch einen Klempner schickt. Beide begutachten die Sache und bestätigen den Fehler. Dann war Ruhe. Schließlich schreibt der Mieter dem Vermieter einen Brief, zwei Tage später der persönliche Termin des Vermieters vor Ort. Natürlich schlug der Vorführeffekt zu: Warmwasser ok. Nun schließt, trotz Diskussion und Zeugen, der Vermieter den Fehler aus und geht auf Verzögerungstaktik: „Beobachten Sie den Fall, dann werden wir weitersehen.“.

Damit ist der Mieter natürlich nicht einverstanden. Fassen wir zusammen:

  • Mangel telefonisch gleich nach Einzug gemeldet
  • Mangel von zwei unabhängigen Zeugen bestätigt
  • Mangel nach ca. 14 Tagen schriftlich gemeldet (mit Bezug auf etliche Telefonate)
  • Besichtigung durch Vermieter (alles scheinbar ok)
  • Mangel besteht weiterhin

Was kann der Mieter nun tun? Klar, die Miete mindern (oder androhen) - dies bringt Ärger und ein Bedarf an Nachweisen (was, wenn die Zeugen sich plötzlich nicht mehr erinnern?). Fakt ist auch, das im Haus (Mehrfamilienhaus) keiner solche Probleme hat. Vormieter war extremer Mietschuldner, ist verschwunden und kann nicht befragt werden. Wäre noch die Möglichkeit der Wohnungskündigung, ist in diesem Fall fristlos möglich? Kann die sofortige Herausgabe der Kaution erzwungen werden (eben nach 4 Wochen Mietzeit)? Was ist ebenfalls in diesem Fall mit den Zusatzkosten (erneute Telefonummeldung, Kabelfernsehen ummelden, DLS-Anschluß ummelden, Anschrift bei Meldestelle ändern, erneute Umzugskosten…)? Kostet alles einen Haufen Geld, das umsonst ausgegeben wurde. Ach so, Vermieter ist nicht bereit, den Fehler zu beseitigen, einmal weil er auf „Abruf“ nicht auftritt, zum anderen weil es bei einer Umrüstung zu erheblichen Kosten kommen kann (was den Mieter natürlich nicht interessiert).

Auf einen langen Rechtsstreit hat der Mieter keine Lust und auch keine finanziellen Mittel, die Kaution benötigt er dringend für die nächste Wohnung, sonst ist kein Umzug möglich. Denn bei dem Trappel, umziehen möchte er nun ganz sicher. Dies ist aber auch mit oben beschriebenen Kosten verbunden - damit beißt sich die Katze in den Schwanz, und das weiß der Vermieter.

Vielen Dank,
Bienchen

Ich würde ein teilweises Miete einbehalten empfehlen. Das dann in einer Form, in der das was du als Anteil der Miete zurückbehälst auf ein extra Konto/Sparbuch geht. Dem Vermieter teilst du mit, dass er dieses Geld sofort nachgezahlt bekommt wenn der Mangel behoben ist. Das ist in jedem Fall eine Regelung, die Druck macht aber dem Vermieter auch ein gutes Stück weit entgegen kommt (schließlich bekommt er im Nachhinein die volle Miete). Ich würde eine solche Regelung im persönlichen Gespräch und anschließend auch nochmal schriftlich per Einschreiben ankündigen. Wichtig dabei ist auch wirklich den Eindruck eines Kompromisses zu erwecken damit aus so etwas kein böser Streit entsteht. Im Endeffekt wärst du wie du ja selbst schon weißt durchaus berechtigt die Miete nicht nur teilweise einzubehalten sondern auch zu mindern. Leg dem Vermieter dar, dass du auf ein friedliches Miteinander wert legst und deswegen nur Teile der Miete einbehälst statt die Miete zu mindern. So kommt er zu seinem Geld und du zu deinem warmen Wasser und im Idealfall geht ihr nicht im Streit auseinander. Über die Höhe des Anteils, den du einbehälst würde ich mal mit einem örtlichen Mieterverband besprechen, die können dir da konkrete Zahlen für solche speziellen Fälle nennen.

Weitere rechtliche Mittel würde ich erst einmal nicht empfehlen, sowas kostet bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter beide Seiten nur unnötig Zeit, Geld und nerven, egal wer am Ende recht bekommt.

Wenn du trotz allem tiefergehenden rechtlichen Rat benötigst und nicht gleich dreistellige Eurosummen an einen Anwalt verpfeffern willst kann ich dir -grade was Mietsachen angeht- www.frag-einen-anwalt.de empfehlen.

mfg
Simon

Laut dem ARD-Ratgeber Recht werden in ähnlichen Fällen max. 10% Mietminderung zugestanden.

Solange der Mangel weiter besteht, kann die Miete ab sofort um den entsprechenden Satz gesenkt werden.

Sollte der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten, darf der Mieter selber für die Beseitigung des Mangels sorgen.