Hallo,
stellt ein vom Vermieter, dessen Zeugen und vom Mieter beim Auszug erstelltes und unterschriebenes Wohnungsabnahmeprotokoll ein rechtliches Beweisdokument dar, dem nachträglich nicht widersprochen werden kann auch, wenn der Vermieter nachträglich behauptet, die Wohnung wäre nicht sauber und ordentlich übergeben worden, obwohl er dieses schriftlich dokumentiert hat? Wie steht es mit dem Argument, er hätte nachträglich in Anwesenheit von Zeugen Photos über den unsauberen Zustand der Wohnung gemacht, obwohl das nicht im Überganahmeprotokoll so dokumentiert wurde und verlangt nun nachträglich Kostenersatz für Reinigungsarbeiten? Können diese Photos die Beweiskraft des Übernahmeprotokolls einschränken bzw. aufheben? Eine Wohnung mal hier und da wieder mit etwas Dreck zu behaften, wäre auch nicht schwer…