Wohnungsabnahmeprotokoll nach Auszug

Hallo,

stellt ein vom Vermieter, dessen Zeugen und vom Mieter beim Auszug erstelltes und unterschriebenes Wohnungsabnahmeprotokoll ein rechtliches Beweisdokument dar, dem nachträglich nicht widersprochen werden kann auch, wenn der Vermieter nachträglich behauptet, die Wohnung wäre nicht sauber und ordentlich übergeben worden, obwohl er dieses schriftlich dokumentiert hat? Wie steht es mit dem Argument, er hätte nachträglich in Anwesenheit von Zeugen Photos über den unsauberen Zustand der Wohnung gemacht, obwohl das nicht im Überganahmeprotokoll so dokumentiert wurde und verlangt nun nachträglich Kostenersatz für Reinigungsarbeiten? Können diese Photos die Beweiskraft des Übernahmeprotokolls einschränken bzw. aufheben? Eine Wohnung mal hier und da wieder mit etwas Dreck zu behaften, wäre auch nicht schwer…

Hi,

soweit ich hier schon die Leute kenne, ist das Protokoll bindend. Der Vermieter hat sich bei der Übergabe genügend Zeit nehmen können, alle Mängel in das Protokoll aufzunehmen.

Weiterhin muß der Vermieter immer zuerst dem Mieter die Möglichkeit geben, Mängel selbst zu beseitigen, hat also damit den Anspruch zum 2. Mal verwirkt.

Gruß

Winni

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