Übergabe einer Kündigung an den Hausmeister

Angenommen ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag in einem Mehrfamilienhaus und gibt die Kündigung beim Hausmeister persönlich ab.
Welcher Termin gilt dann als Eingang der Kündigung beim Vermieter.

  1. Der Termin der Abgabe beim Hausmeister, oder
  2. der Termin an dem der Hausmeister die Kündigung an die Hausverwaltung weiterreicht, oder
  3. der Termin an dem die Hausverwaltung die Kündigung an den Wohnungsbesitzer weiterreicht?

Oder anders formuliert ist der Hausmeister ein Erfüllungsgehilfe der Hausverwaltung? Wenn ja müsste vermutlich der Termin der Übergabe an den Hausmeister gelten.
Falls das von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann, woran kann man erkennen welche Funktion ein Hausmeister ausübt?

Und schliesslich gibt es Rechtssprechungen zu diesem Thema. Falls ja könnte jemand eine Referenz dazu angeben.

Angenommen ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag in einem
Mehrfamilienhaus und gibt die Kündigung beim Hausmeister
persönlich ab.
Welcher Termin gilt dann als Eingang der Kündigung beim
Vermieter.

  1. Der Termin der Abgabe beim Hausmeister, oder
  2. der Termin an dem der Hausmeister die Kündigung an die
    Hausverwaltung weiterreicht, oder
  3. der Termin an dem die Hausverwaltung die Kündigung an den
    Wohnungsbesitzer weiterreicht?

Ja - es sieht dumm aus, wenn man das getan hat als Mieter.

Oder anders formuliert ist der Hausmeister ein
Erfüllungsgehilfe der Hausverwaltung? Wenn ja müsste
vermutlich der Termin der Übergabe an den Hausmeister gelten.
Falls das von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann, woran
kann man erkennen welche Funktion ein Hausmeister ausübt?

Und schliesslich gibt es Rechtssprechungen zu diesem Thema.
Falls ja könnte jemand eine Referenz dazu angeben.

Ja
http://www.rechtsanwalt-andreas-fischer.de/html/body…

mfG Jakob