Hallo an alle,
angenommen man wohnt über öffentlich genutzten Räumen, der Vermieter erlaubt sich in der jetzigen Jahreszeit die Fenster im Erdgeschoss teilweise rund um die Uhr auf „kipp“ stehen zu lassen.
Gibt es da Regelungen wann sie geschlossen werden müssen, denn in der dunklen Jahreszeit, wo auch die Kälte eine Rolle spielt, läßt sich sehr schnell unbemerkt so ein Fenster aufhebeln und der Weg nach oben ist bekanntlich auch nie weit.
Danke für Eure Informationen
Gruß Margret