Fragen zu Untervermietung

Hi,

angenommen jemand möchte einen Teil seiner Wohnung für einen Monat bishin zu ca. 1/2 Jahr untervermieten, muß dies dem Vermieter gemeldet werden?

Beträgt die Kaution zwei oder drei Monatsmieten?

Wie hält man gegebenenfalls den (Unter-)Mietvertrag flexibel in puncto Kündigung(sfrist)?

Ciao,
Romana

Hallo.

Ich hatte bis gestern einen ähnlichen Fall in der Familie (1 Mietvertrag für ein Haus, 2 Parteien für je 2 Wohnungen)
Ja, der Vermieter muss Bescheid wissen. Dementsprechend wird dann Miete gezahlt
Kaution: Im Zweifelsfall 3 (normaler Tarif) (gab’ in meinem Fall aber nicht)
Von der Logik her 3 Monate Kündigungsfrist (‚meine‘ Person ist sofort ausgezogen)

HTH
mfg M.L., der jetzt schlafen geht +)