Renovierung d.Verm während Leerstand AMieter zahlt

Hallo liebe Experten, wir nehmen mal an man hat eine neue Wohnung gefunden.
Man kündigt die alte. Leider muss man dann noch drei Monate zahlen (Kündigungsfrist)
Jetzt die Frage: Darf der Vermieter während die Kündigungsfrist läuft Reparaturen und Renovierungen in der alten Wohnung vornehmen, z.B. eine Neue Zarge + neue Türe für´s Bad einbauen.
Er hatte sich bemüht zum 1.11 einen neuen Mieter zu finden, aber es fand sich kein neuer Mieter. Jetzt meint er, wenn da eine neue Türe kommt wird die Suche einfacher es diene letztlich ja dem Altmieter.
Sonst wäre Er vielleicht noch Januar ohne neuen Mieter, wenn die Türe nicht ersetzt wird.
Oder ist damit die Wohnung , von Ihm genutzt und man braucht die Miete nicht mehr weiter zu zahlen, schließlich nutzt er die ja - wie er will.

Wie ist die Lage da?

Christa

Hallo,
der Vermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die Wohnung für Renovierungsarbeiten zu nutzen, so lange du die Miete für diese Zeit bezahlst. Allerdings hat er schon recht damit, dass je sauberer und je „renovierter“ eine Wohnung ist, sich umso leichter ein Nachmieter findet. Es dient also insgesamt auch dir, so dass ich das Sträuben nicht ganz nachvollziehen kann.