Mitwirkung(spflichten) des mieters

liebe w-w-w gemeinde,

angenommen mieter und vermieter wohnen in einem haus, angenommen weiterhin, sie sind sich nicht einig, was unter sauberer hof etc. zu verstehen ist aber ‚man‘ ist trotzdem zu geizig einen externen dienstleister für solcherlei jobs zu beauftragen.

wieviel arbeit, mitwirkung ist, um es konkreter zu machen, beispielsweise beim hofkehren vom mieter abzuverlangen. reicht hier zb. einmal die woche? unter welchen bedingungen?

…klar, dass man im fall des falles schneeräumen MUSS. aber wer ist ‚man‘`? wie ists, wenn in diesem fall etwas passiert, muss es dann einen ‚offiziellen‘ räumungsplan geben? was, wenn es diesen nicht gibt?

danke schon im vorraus fürs denken und lesen…

stefan

Hallo.

Ich kann nur eine analoge Situation anführen (Gewobau Rüsselsheim):

  • die 8 Partien pro Haus werden dazu verpflichtet, 1x die Woche in ihrem Abschnitt die Treppe zu säubern. Entsprechende Pläne liegen vor.
  • der Hausmeister halt die Strasse sauber
    („also soooo genau weiss ich da nicht Bescheid…“)

In unserem Fall ist erstmal der Vermieter in der Verantwortung, dass sein Haus sauber bleibt. Entweder er reinigt selbst oder lässt seine Mieter reinigen. Dementsprechend wird dann die Haftung im Schadensfall verteilt: wenn eine Partei grob gegen ihre Pflichten verstösst, wird diese im Schadensfall zur Wiedergutmachung verurteilt. Irgendwo (Mietvertrag, Aushang) muss also stehen, wozu ein Mieter wann verpflichtet ist, ansonsten steht der Vermieter im Schadensfall grade .

Aber zu 100% sicher bin ich nicht
mfg M.L.