Kündigung Sozialwohnung einer eG - Fragen - EILT!

Hallo,
suchen jemanden, der bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen kann:

Die Wohnung wird seit 2000 bewohnt. Damals galt das alte Mietrecht mit den alten Kündigungsfristen.
Nun handelt es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung). Die Kündigungsfrist soll angeblich generell nur drei Monate betragen - ist dies richtig?

Bis wann hat der Mieter dem Vermieter die Kündigung zu überreichen? Mietende bei drei Monaten Kündigungsfrist soll Ende Februar 2005 sein. Muss die Kündigung zwingend morgen zu gehen. Wie muss sie zugestellt werden?

Die neue Wohnung kann theoretisch jederzeit bezogen werden, der Mieter möchte sich aber bei der Renovierung keinen Streß einziehen und die noch bewohnte Wohnung frühestens Mitte Januar verlassen.

Noch ein paar weitere Unklarheiten:

Der Vermieter ist eine eG, der Mieter musste einen Geschäftsanteil anstelle einer hinterlegten Kaution zahlen.
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Geschäftsjahresende - wann wird der Geschäftsanteil ausgezahlt. Erst Ende 2005 bzw. 2006? Ist das rechtens? Wie sieht es aus, wenn der Zahler der Kaution (nicht Mitglied der eG, sondern nur Mitmieter - Hauptmieter ist Mitglied der eG) finaziell auf das Geld angewiesen ist. Kann man das Geld u.U. früher bekommen?

Der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen - nach einigen Jahren Renovierungen vorgenommen.
Nun möchte der Mieter den Laminat aus der Wohnung entfernen, weil er vermutlich keinen Nachmieter finden wird, der den Laminat übernimmt. Es wurden bei der Verlegung fast drei Türen, darunter die Wohnungstür etwas gekürzt.
Kann der Mieter ohne weiteres den Laminat entfernen?
Muss er neue Türen kaufen oder reichen entsprechende Leisten (z.B. die gegen Durchzug) an den Türen aus?
Muss dem Vermieter Gelegenheit gegeben werden, den Laminat zu übernehmen?

Ab wann darf die Wohnung von potentiellen Nachmietern oder auch dem Vermieter besichtigt werden? Müssen die einen Termin vereinbaren?

Wann bekommt man die Nebenkostenabrechnung für 2003, 2004? Erst zu den regulären Terminen oder kann man sie früher verlangen. Regulär wäre Herbst 2004 + Herbst 2005. Bisher hat der Mieter immer eine Nachzahlung erhalten.

Danke an alle, die bis hierher durchgehalten haben :wink:

Gruß
Molika

Hallo,
suchen jemanden, der bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen
kann:

Die Wohnung wird seit 2000 bewohnt. Damals galt das alte
Mietrecht mit den alten Kündigungsfristen.
Nun handelt es sich bei der Wohnung um eine öffentlich
geförderte Wohnung (Sozialwohnung). Die Kündigungsfrist soll
angeblich generell nur drei Monate betragen - ist dies
richtig?

Wenn die seit 2000 bewohnt wird beträgt die Kündigungsfrist jetzt 3 Monate.

Bis wann hat der Mieter dem Vermieter die Kündigung zu
überreichen? Mietende bei drei Monaten Kündigungsfrist soll
Ende Februar 2005 sein. Muss die Kündigung zwingend morgen zu
gehen. Wie muss sie zugestellt werden?

Mw nach bis zum 3ten Werktag also den 3.12. per
Einschreiben Einwurf WICHTIG!!!

Die neue Wohnung kann theoretisch jederzeit bezogen werden,
der Mieter möchte sich aber bei der Renovierung keinen Streß
einziehen und die noch bewohnte Wohnung frühestens Mitte
Januar verlassen.

Ja kann er.

Noch ein paar weitere Unklarheiten:

Der Vermieter ist eine eG, der Mieter musste einen
Geschäftsanteil anstelle einer hinterlegten Kaution zahlen.
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Geschäftsjahresende - wann wird
der Geschäftsanteil ausgezahlt. Erst Ende 2005 bzw. 2006? Ist
das rechtens? Wie sieht es aus, wenn der Zahler der Kaution
(nicht Mitglied der eG, sondern nur Mitmieter - Hauptmieter
ist Mitglied der eG) finaziell auf das Geld angewiesen ist.
Kann man das Geld u.U. früher bekommen?

Wenn nur de normale Zins gezahlt wird dann muss Er Sie so behandeln, als ob das ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigung ist.
Wenn mehr Zinsen erwirtschaftet wurden stehen die Ihnen natürlich zu.

Der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen - nach
einigen Jahren Renovierungen vorgenommen.
Nun möchte der Mieter den Laminat aus der Wohnung entfernen,
weil er vermutlich keinen Nachmieter finden wird, der den
Laminat übernimmt. Es wurden bei der Verlegung fast drei
Türen, darunter die Wohnungstür etwas gekürzt.
Kann der Mieter ohne weiteres den Laminat entfernen?
Muss er neue Türen kaufen oder reichen entsprechende Leisten
(z.B. die gegen Durchzug) an den Türen aus?
Muss dem Vermieter Gelegenheit gegeben werden, den Laminat zu
übernehmen?

Sollte
denn wen der M die Türen gekürzt hat kann das ein Teuerer Spass gewesen sein.

Ab wann darf die Wohnung von potentiellen Nachmietern oder
auch dem Vermieter besichtigt werden? Müssen die einen Termin
vereinbaren?

Ab der Kündigung - zu den im MV vorgesehenen Zeiten

Wann bekommt man die Nebenkostenabrechnung für 2003, 2004?
Erst zu den regulären Terminen oder kann man sie früher
verlangen. Regulär wäre Herbst 2004 + Herbst 2005. Bisher hat
der Mieter immer eine Nachzahlung erhalten.

Kommt ja gut aus JA

Danke an alle, die bis hierher durchgehalten haben :wink:

Jakob

Gruß
Molika

Der Vermieter ist eine eG, der Mieter musste einen
Geschäftsanteil anstelle einer hinterlegten Kaution zahlen.
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Geschäftsjahresende - wann wird
der Geschäftsanteil ausgezahlt. Erst Ende 2005 bzw. 2006? Ist
das rechtens? Wie sieht es aus, wenn der Zahler der Kaution
(nicht Mitglied der eG, sondern nur Mitmieter - Hauptmieter
ist Mitglied der eG) finaziell auf das Geld angewiesen ist.
Kann man das Geld u.U. früher bekommen?

Wenn nur de normale Zins gezahlt wird dann muss Er Sie so
behandeln, als ob das ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigung
ist.

Ich habe oben im Text den Teil aus den Unterlagen niedergeschrieben, wie es bei uns in den Unterlagen steht - da steht eben nur, dass man drei Monate zum Geschäftsjahr kündigen kann. Wenn wir Anfang 2005 ausziehen und dann ein Jahr auf das Geld warten müssen, hört der Spa0 irgentwo auf. Schließlich haben wir den Geschäftsanteil sofort in einer Summe eingezahlt (wir wollten nicht „negativ“ auffallen und haben alles daran gesetzt, dass Geld zusammen zu bekommen - und das war für uns damal viel Geld)

Wenn mehr Zinsen erwirtschaftet wurden stehen die Ihnen
natürlich zu.

Die Zinsen bekommen wir jährlich ausgezahlt - wir erwarten also nur unser Geld (1000 DM - also 511 Euro) zurück.

Der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen - nach
einigen Jahren Renovierungen vorgenommen.
Nun möchte der Mieter den Laminat aus der Wohnung entfernen,
weil er vermutlich keinen Nachmieter finden wird, der den
Laminat übernimmt. Es wurden bei der Verlegung fast drei
Türen, darunter die Wohnungstür etwas gekürzt.
Kann der Mieter ohne weiteres den Laminat entfernen?
Muss er neue Türen kaufen oder reichen entsprechende Leisten
(z.B. die gegen Durchzug) an den Türen aus?
Muss dem Vermieter Gelegenheit gegeben werden, den Laminat zu
übernehmen?

Sollte
denn wen der M die Türen gekürzt hat kann das ein Teuerer
Spass gewesen sein.

Was ist wenn der Ver mieter den Laminat nicht übernimmt? Ich schenke niemanden 1500 DM und einen verlegten Laminatboden.
Reicht es nicht aus, Leisetn an der Tür anzubringen. Mein Bruder hat solche gegen Zugluft an der Tür - das ist sogesehen auch eine Türverlängerung.

Ab wann darf die Wohnung von potentiellen Nachmietern oder
auch dem Vermieter besichtigt werden? Müssen die einen Termin
vereinbaren?

Ab der Kündigung - zu den im MV vorgesehenen Zeiten

U/ps, dann sollte ich mal gründlich aufräumen :smile:

Wann bekommt man die Nebenkostenabrechnung für 2003, 2004?
Erst zu den regulären Terminen oder kann man sie früher
verlangen. Regulär wäre Herbst 2004 + Herbst 2005. Bisher hat
der Mieter immer eine Nachzahlung erhalten.

Kommt ja gut aus JA

Muss ich jetzt tatsächlich die regulären Abrechnungszyklen warten - also
bis Ende 2005 für das Jahr 2004 und
bis Ende 2006 für zwei Monate aus 2005?
Das kann ja nicht wahr sein.

ALSO hat jemand noch weitere Tipps - gerade in Bezug auf den Laminat habe ich noch Klärungsbedarf.

Gruß
Molika

Hallo Molika,

steht eben nur, dass man drei Monate zum Geschäftsjahr
kündigen kann. Wenn wir Anfang 2005 ausziehen und dann ein
Jahr auf das Geld warten müssen, hört der Spa0 irgentwo auf.
Schließlich haben wir den Geschäftsanteil sofort in einer
Summe eingezahlt (wir wollten nicht „negativ“ auffallen und
haben alles daran gesetzt, dass Geld zusammen zu bekommen -
und das war für uns damal viel Geld)

das war dann wohl damals ein Fehler, diese Regelung war euch doch von Anfang an bekannt. An Genossenschaftseinlagen kommt man nicht von heute auf morgen :frowning:

Der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen - nach
einigen Jahren Renovierungen vorgenommen.
Nun möchte der Mieter den Laminat aus der Wohnung entfernen,
weil er vermutlich keinen Nachmieter finden wird, der den
Laminat übernimmt. Es wurden bei der Verlegung fast drei
Türen, darunter die Wohnungstür etwas gekürzt.
Kann der Mieter ohne weiteres den Laminat entfernen?
Muss er neue Türen kaufen oder reichen entsprechende Leisten
(z.B. die gegen Durchzug) an den Türen aus?
Muss dem Vermieter Gelegenheit gegeben werden, den Laminat zu
übernehmen?

Sollte
denn wen der M die Türen gekürzt hat kann das ein Teuerer
Spass gewesen sein.

Was ist wenn der Ver mieter den Laminat nicht übernimmt? Ich
schenke niemanden 1500 DM und einen verlegten Laminatboden.
Reicht es nicht aus, Leisetn an der Tür anzubringen. Mein
Bruder hat solche gegen Zugluft an der Tür - das ist sogesehen
auch eine Türverlängerung.

Ich verstehe dass ihr den Laminat nicht verschenken wollt, aber ist euch bewusst dass ihr Türen ruiniert habt??? Die sind nur noch mit Laminat zu gebrauchen und einfach eine Leiste anbringen ist ehrlich gesagt eine Frechheit. Hattet ihr eine Genehmigung der Vermieter die Türen zu verändern? Falls nicht: bietet ihm den Laminat an und hofft dass er ihn nimmt, sonst dürft ihr alles rausreissen, den Boden in den alten Zustand wieder versetzen und neue Türen bezahlen. Falls die Erlaubnis vorlag: gibt es Einschränkungen (z.B. Laminat muss später liegenbleiben)?

Wann bekommt man die Nebenkostenabrechnung für 2003, 2004?
Erst zu den regulären Terminen oder kann man sie früher
verlangen. Regulär wäre Herbst 2004 + Herbst 2005. Bisher hat
der Mieter immer eine Nachzahlung erhalten.

Kommt ja gut aus JA

Muss ich jetzt tatsächlich die regulären Abrechnungszyklen
warten - also
bis Ende 2005 für das Jahr 2004 und
bis Ende 2006 für zwei Monate aus 2005?
Das kann ja nicht wahr sein.

Wieso sollte es nicht beim Regelfall bleiben, warum soll hier eine Sonderbehandlung durchgeführt werden? Vertrag ist Vertrag.

ALSO hat jemand noch weitere Tipps - gerade in Bezug auf den
Laminat habe ich noch Klärungsbedarf.

Ich vermute mal es waren nicht die Tips über die man sich freut, aber werde realistisch.

Gruß
Molika

Ciao, Holger

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Ich vermute mal es waren nicht die Tips über die man sich
freut, aber werde realistisch.

Natürlich sind das Dinge, die von Anfang an klar waren - aber dies ist meine erste Wohnungskündigung und das man da auch Fragen hat, ist vielleicht auch verständlich. Bin kein Mietnormade, dass das alles Routine für mich ist.
Wenn ich die Kündigung abgeben, möchte ich schon etwas Wissen mitnehmen. Ist es jetzt verständlicher?

Gruß
Molika

An Genossenschaftseinlagen kommt
man nicht von heute auf morgen :frowning:

Ob Du es glaubst oder nicht - es ging von jetzt auf gleich. Wir haben alles an einem Tag erledigt: WBS beantragt (Verdienstmunterlagen hatten wir schon dabei), WBS bekommen, Wohnung kannten wir schon, zum Vermieter gegangen, Mietvertrag unterschrieben, zur Bank gegangen, Geschäftsanteil bezahlt. Innerhalb von ein paar Stunden. Da haben wir wir uns keine Gedanken drüber gemacht. Und wer liest sich mit 19 schon Kündigungsfristen von Genossenschaftsanteilen durch? :wink:

Wann bekommt man die Nebenkostenabrechnung für 2003, 2004?
Erst zu den regulären Terminen oder kann man sie früher
verlangen. Regulär wäre Herbst 2004 + Herbst 2005. Bisher hat
der Mieter immer eine Nachzahlung erhalten.

Kommt ja gut aus JA

Muss ich jetzt tatsächlich die regulären Abrechnungszyklen
warten - also
bis Ende 2005 für das Jahr 2004 und
bis Ende 2006 für zwei Monate aus 2005?
Das kann ja nicht wahr sein.

Wieso sollte es nicht beim Regelfall bleiben, warum soll hier
eine Sonderbehandlung durchgeführt werden? Vertrag ist
Vertrag.

Dazu habe ich Fragen gehabt, weil bei Bekannten es verschieden angewandt wird und ich keine Ahnung habe, was richtig ist - wie im anderen Posting geschrieben bin ich kein Normade, der ständig umzieht und sich mit dem Mietrecht auskennt, als sei es sein täglich Brot.

Gruß
Molika