Hallo Ihr Rechtskindigen!
Angenommen, man bekommt seine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2003 in Dezember 2004 per Post - OHNE EINSCHREIBEN - zugestellt. (D.h. noch innerhalb des 12-Monats-Frists)
Der schlaue Mieter reagiert in keiner Weise, bis er dann irgendwann in Januar 2005 eine ZWEITE Rechnung in Form eines Einschreibebriefes endlich entgegennimmt.
Nun ist der Vermieter auch noch so frech, dass er behauptet, die erste Rechnung sei bei ihm niemals, die zweite erst im Januar, NACH Ablauf der 12 Monate bei ihm angekommen…
Der arme Vermieter kann natürlich nicht nachweisen, dass die Rechnung schon im Dezember zugestellt wurde, da das Einschreiben erst in Januar vom Mieter unterschrieben wurde… Ohoh!
Nun, abghesehen davon, dass der Mieter ein durchtriebener Gauner ist, hat der Vermieter doch keine Chance ihn zu packen, da es im Gesetz heißt: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“
Der Vermieter kann die fristgerechte Mitteilung aber nicht nachweisen! Sein Einschreiben ging ja erst in Januar raus?!
Wie wäre es, wenn er zwar schon im Dezember per Einschreiben abschickt, der Brief aber erst in Januar empangen wird?
WAS MEINT IHR?