Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage.
Bisher haben sich die Eigentümer eines Hauses darauf geeinigt, dass ein (auserwählter) Eigentümer die Nebenkostenabrechnung für das ganze Haus erstellt.
Nun hat aber ein Eigentümer auf der letzten Eigentümerversammlung, auf das private Haftungsrisiko des Erstellers der NK hingewiesen.
Und forderte darauf eine Hausverwaltung mit der NK-Abrechnung zu beauftragen.
Dieser Entschluß bedürfe auch nicht der Mehrheit der Eigentümer, sondern müße so aktzeptiert werden.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Andy