Wenn ein Mieter XY trotz guter Lüftung Schimmel an den Wänden zum Badezimmer hat, dies mitte November dem Vermieter YZ gemldet hat, die Reparatur aufgrund von Ursachenforschung noch nicht behoben wurde, kann der Mieter XY dann auf Mietminderung pochen?
Wann und wie muss XY die Mietminderung ankündigen und für welchen Zeitraum und in welcher Höhe besteht Anspruch?
Hallo,
leider kann ich dir keine Antwort auf die zuerst gestellten Fragen geben. Aber ich hab da was gefunden, guck mal da nach, ist glaub ich ganz hilfreich.
h++p://w++.verbraucher-urteile.de/miet/mietminderungurteilecontent.html
Gruß Sandra
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