Ein Mieter (Wohnung gekündigt zum 30.11.) war der Meinung dass er durch die Übergabe der Wohnung am 27.11. Anspruch auf Erstattung des Mietanteils für die restlichen 3 Tage (28.-30.) hätte.
Ich halte das für falsch, zumal er nicht gezwungen wurde am 27.11. die Wohnung zu übergeben, sondern sich er und der Nachmieter auf diesen Termin geeinigt hatten, da der (alte) Mieter ohnehin schon seine neue Wohnung bezogen hatte, die Wohnung leer stand und sich das Wochenende für die Übergabe der Wohnung anbot.
Eure Meinung interessiert mich trotzdem dazu.
MfG
M.Fenner