Mieterstattung bei vorzeitigem Auszug?

Ein Mieter (Wohnung gekündigt zum 30.11.) war der Meinung dass er durch die Übergabe der Wohnung am 27.11. Anspruch auf Erstattung des Mietanteils für die restlichen 3 Tage (28.-30.) hätte.
Ich halte das für falsch, zumal er nicht gezwungen wurde am 27.11. die Wohnung zu übergeben, sondern sich er und der Nachmieter auf diesen Termin geeinigt hatten, da der (alte) Mieter ohnehin schon seine neue Wohnung bezogen hatte, die Wohnung leer stand und sich das Wochenende für die Übergabe der Wohnung anbot.

Eure Meinung interessiert mich trotzdem dazu.

MfG
M.Fenner

Also ich denke auch das das sein Problem ist.

Gruß zicke2409

Hallo Matthias,

es ist völlig egal wann die Übergabe war.
Die Kündigung ist zum Kündigungstermin wirksam.

Bei 3 Tagen stellt sich für mich die Frage: Von welchen Beträgen reden wir?

Gruß Ivo

Moien,

natürlich können sich Vor- und Nachmieter auf diese Regelung einigen, aber ohne vorherige Absprache besteht kein Anrecht!

Gruß

Bernd