Rücktritt vom Mietvertrag

Angenommen ein Paar sucht eine Wohnung. Sie finden eine, die ihnen sehr gut gefällt. Bei der Besichtigung ist nur die Frau(ohne Partner). Sie füllt, wie alle Mietintressenten, einen Zettel aus (Name, Wohnort, Wunscheinzugstermin, ob der Abstand in ordnung ist, Beruf, Gehalt…,Unterschrift). Am Folgetag meldet sich die Studentin, die zurzeit in der Wohnung lebt. Sie hat sich für das Paar als Nachmieter entschieden. Da der Mann die Wohnung noch nicht gesehen hat, wird ein gemeinsamer Besichtigungstermin am selben Tag vereinbart. Das Paar ist hingerissen von der Wohnung und wäre bereit für diese top Lage und den Top Mietpreis den hohen Abstand von 2500Euro zu zahlen. Die Studentin will am liebsten sofort aus der Wohnung raus und sie zum 1.12 übergeben. Am Ende dieses Gespräches sagt die Studentin, dass sie sich in der Stadt beim Einwohnermeldeamt nicht abmelden wird, damit sie die Folgesemester keine Studiengebühren zahlen will.Dazu hat das Paar „okay“ gesagt, weil sie dachten, dass sie damit nicht direkt etwas zu tun hätten. Dann sagt die Studentin etwas sehr merkwürdiges. Sie meinte, dass die Vermieterin komisch ist und bei jedem Mieterwechsel, der Maklerfreund der Vermieterin, Courtage kassiert. Die Studentin meint, sie will es umgehen, indem sich erst einer vom Paar mit ihr zusammen in den Mietvertrag schreibt. Es ist zu diesem Zeitpunkt für das Paar nicht klar, wie das aussehen soll. Daraufhin wurde ein weiterer Termin vereinbart (1Woche später), beidem die Studentin den Mietvertrag zeigen will. Bei diesem Treffen wird deutlich, dass ein Übereinkommen schwer wird. Die Studentin hat offensichtlich nicht gekündigt, ihre Nettokaltmieteangabe stellt sich als falsch heraus, ebenso die Wohnungsgröße. Einen Zutritt zum Keller kann sie angeblich nicht verschaffen. Außerdem ist die Küche (für die ein Abstand von 1500 Euro gezahlt werden soll) im Mietvertrag als Bestand aufgenommen. Die Studentin will nicht, dass ihr Name aus dem Mietvertrag verschwindet. Das Paar sagt, dass sie nur etwas unterschreiben, wo sie alleine als Mieter vermerkt sind. Es wird so verblieben, dass die Studentin die Vermieterin anruft und ihr erklären soll,dass sie aus dem Vertrag raus geht. Offensichlich hat sie jedoch der Vermieterin etwas von einer WG erzählt. Sie rief das Paar an und berichtete, dass die Vermieterin einen Anhang an den Vertrag machen kann, wobei es wieder um Miet- und Untermietverhältnis geht. Das Paar ist damit nicht zufrieden. Sie rufen die Vermieterin selber an. Um der Studentin nicht in den Rücken zu fallen, sagt der Mann, dass er die Wohnung gerne voll übernehmen würde und die Studentin ihm bekannt ist und sie privat abgemacht haben, dass sie gelegentlich bei ihm übernachtet. Die Vermieterin schien nichts dagegen zu haben, den Mietvertrag auf seinen Namen laufen zu lassen. Es wird ein Termin mit allen Partein verabredet. Dieser Termin liegt nach dem 1.12., daher ist für das Paar klar, dass der früheste Einzugstermin nun der 15.12 sein wird.
Ein paar Stunden vor dem Treffen kam es zu einem lauten, unfreundlichen Telefonat zwischen der Studentin und der Frau. Die Studentin will,dass die Abstandsverträge nicht vor der Vermiererin geklärt werden. Die Frau sieht keinen Grund, warum es verheimlicht werden soll. Sie hat ja schließlich noch fragen zur Küche(Auffälligkeit Abstand und Mietvertrag). Die Studentin sagt, dass die Frau sich überlegen kann, ob sie die Fragen stellt. Wenn ja wolle sie sich die ganze Sache noch einmal überlegen.Sie kann nicht erklären, warum die Vermietrerin nichts mitbekommen darf. Sie legt auf, während die Frau spricht. Das Paar zieht die Notbremse. Sie haben das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden. Als erstes rufen sie die Vermieterin an und sagen den Termin ab, mit der Begründung, dass sie das Gefühl hätten da stimmt etwas nicht bei der Studentin. Es wird über den Küchenabstand gesprochen. Es stellt sich heraus, dass die Vermieterin die Küche gestellt hat und diese natürlich nicht verkauft werden darf. Der Studentin wird per SMS abgesagt, u.a. mit den Worten „da stimmt doch was nicht“. Sie ist sauer. Sie droht mit einem Anwalt. Angeblich war sie bei einem und hätte einen Brief an das Paar aufgesetzt. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Ich verstehe nicht, dass ein Anwalt überhaupt etwas macht, da das Paar niemals mit der Studentin und Vermieterin übereingekommen sind! Es ist nie zu einem Mietverhältnuis gekommen!

Schmeckt ein wenig nach einem Versuchten Betrug seitens der Wohnungsbesitzerin.

Eben noch in der straflosen Vorbereitungsphase stecken geblieben.
Täuschungshandlung ist offenbar misslungen.
Sei froh das Dus nicht gemacht hast.
Jakob

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Moien,

es ist mir zwar unverständlich wie man überhaupt solche Spielchen solange mitmachen kann, aber immerhin habt ihr es ja noch gemerkt. Normaler Weise hätte die Studentin sogar Recht, denn irh wart euch einig und das zählt an sich schon, doch da falsche Angaben gemacht wurden und der Sachverhalt eh nicht bewiesen werden könnten - sucht euch eine andere Wohnung und ignoriert diese Person einfach…

Gruß
Bernd

Also ist es am bessten gar nicht auf einen Brief vom Anwalt zu reagieren, falls denn einer kommt?! Oder sollen wir lieber Stellung beziehen und ihrem Anwalt die Wahrheit sagen? Ich gehe davon aus, dass sie ihre „krummen Dinger“ verschweigt oder verdreht.
Die Vermieterin haben wir mittleiweile über alles informiert. Sie ist außer sich, dass ihre Wohnung im Internet innseriert war.Sie wird die Studentin zur Rede stellen und sie evtl. fristlos kündigen und evtl. uns die wohnung überlassen.
es hat sich auch herausgestellt, warum wir den Abstand verheimlichen sollten. Die Studentin wusste, dass die Vermieterin ihre Wohnungen nie mit Abstand übergibt! Die Vermieterin ist strikt gegen Abstände!

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Moien,

es ist müssig über ungelegte Eier zu sinnieren! Mach Dir Gedanken über den Weltuntergang - der tritt eher ein ;o)) Selbst wenn hinge ja alles davon ab, was der Anwalt schreibt…

Solche Personen drohen viel und machen wenig und von daher kannst dir sicher sein, daß da nichts mehr kommt! Allerdings würde ich davon abraten der Vermieterin zu viel zu erzählen - sonst geht sowas schnell in den Bereich der Verleumdung!

Gruß

Bernd
P.S.: Sollte tatsächlich etwas vom Anwalt kommen bitte hier posten - wir wollen auch was zu lachen haben ;o))

Hallo Jakob,

Schmeckt ein wenig nach einem Versuchten Betrug seitens der
Wohnungsbesitzerin.

Nicht der Wohnungsbesitzerin/Eigentümerin
wenn dann der Person die sich hier mehr oder weniger zunä#chst als
Eigentümerin ausgab,bzw. vorgab

Eben noch in der straflosen Vorbereitungsphase stecken
geblieben.
Täuschungshandlung ist offenbar misslungen

Von wegen straflos:
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gruß

Hallo Bernd,

dem muss widersprochen werden.

Diese Einigkeit kann ich aus der Schilderung nicht entnehmen.
Noch viel weniger das man sich schlüßig einig gewesen wäre.

Unterstellen wir aber einmal dem wäre so.
Auch dann scheitert diese Einigkeit daran wenn es nicht zum Mietvertrag kommt.
Es kann vorab nicht bestimmt werden ob die Nachmieter vom Wohnungseigentümer
Akzeptiert werden,was aber Voraussetzung sein müsste,denn dieser darf einen vorgeschlagenen Nachmieter auch ablehnen.

Und welche Ansprüche sollte die Studentin denn nun ernsthaft verfolgen wollen.

>Die Studentin will,dass die Abstandsverträge nicht vor der Vermiererin geklärt werdenEs stellt sich heraus, dass die Vermieterin die Küche gestellt hat und diese natürlich nicht verkauft werden darf.[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]