Nebenkostenab.: Nachforderung von 2001/02 erlaubt?

Hallo,

wir haben nun endlich die korrigierte Version der Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2003 erhalten. Auf die Frage, warum die Kosten für Müll und Abfallbeseitigung von 4000 Euro im Jahr 2002 auf nun 6000 Euro gestiegen sind, wurde uns gesagt:

Die BSR (Berliner Stadtreinigung) gab im Jahr 2003 eine Nachberechnung für die Jahre 2001 und 2002 an die Eigentümer weiter. Diese Nachberechnung haben die Eigentümer nicht zu vertreten und ist somit umlagefähig genauso wie die Erhöhung der Grundsteuer.

Meine Fragen nun:

  1. Ist das von der BSR rechtens und erlaubt?
  2. Darf der Eigentümer eine solche Nachforderung auf die Mieter umlegen?

Danke und schöne Grüße
Dennis Adler

Hallo,

diese verspätete Abrechnugn hat der Vermieter nicht zu vertreten. Er darf die Kosten daher auch später umlegen.

Gruss Günter

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