Was kann man als Mieter in Rechnung stellen?

Es wurde durch den Vormieter in der darüber gelegenen Wohnung eine zusätzliche Isolierung aus Styropor angebracht.Nun konnte keine Feuchtigkeit mehr abziehen, und die tragenden Deckenbalken der darunterliegenden Wohnung sind nun nach und nach immer weiter weggefault (es bestand akute Einsturzgefahr!!!), was auffiel, als es zu Wasserflecken an den Wänden kam. Wochenlang war nun im Schlafzimmer keine Dekce mehr, geschlafen wurde im Wohnzimmer unter FURCHTBAREN Umständen. Der Schaden der Decke wurde nun durch Zimmerleute auf Kosten des Vermieters behoben, alle anderen Schäden durch die betroffenen Personen (kaputte Tapeten, durch die Renovierungsarbeiten wurde der Teppich zerstört etc.) Welche Kosten kann man dem Vermieter nun in Rechnung stellen?

Es sollen, neben dem neuen Bodenbelag, der neuen Decke, der neuen Tapete auch Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden. In welcher Höhe geht das? Geht das überhaupt?

Vielen Dank im Voraus!
N.Schmidt

Tja, hättest du eine funktionierende E-Mail angegeben, hätte man dir schon etwas übermitteln können.

Ich hätte etwas hilfreiches für dich, melde dich einfach mal per Mail und wenn möglich, gib mir eine Faxnummer, damit ich dir Auszüge eines Schreibens geben kann. Denke, da sind noch einige Punkte mehr, die du in Rechnung stellen kannst.

Hallo,

als Arbeitslohn kann man höchstens 7,50 - 10.00 EURO ansetzen/Stunde. Die Materialkosten sind auch ansatzfähig. Die Kosten für Malerarbeiten/Tapezieren können nur anteilig der ohnehin durchzuführenden Schönheitsreparaturen geltend gemacht werden, Teppichbodenbelag nur nach dem jeweiligen Zeitwert.

Gruss Günter

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Soweit ist es richtig. Beauftragt ihr jedoch einen Maler können jedoch bis zu 40,- Euro die Stunde angesetzt werden. Hattet ihr erst vor kurzem die Wohnung renoviert, so ist nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert massgeblich.
Falls Möbel eingelagert werden mussten, so können die ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen noch die Aufräumungs- und Bewegungskosten der Möbel, sowie die Reinigungskosten. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ihr die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen könnt. Meiner Meinung nach wäre der Verursacher bzw. dessen Versicherung dafür heranzuziehen und nur die Mietminderung für die Zeit der Belastung ist beim Vermieter anzusetzen. Oder Günter, wie siehst du das?

Lieben Gruss
Asmodine

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Hi Asmodine,

im Grundsatz hast Du Recht. Jedoch setzt eine Abrechnung über den Maler voraus, dass der Vermieter aufgefordert wird, die Mängel zu beseitigen und wenn er der Aufforderung nicht nachkommt erneut eine Aufforderung erhält, diesmal jedoch unter Androhung der Selbstvornahme, wenn er auch diesen Termin verstreichen lässt. Gleichzeitig müssen die entstehenden Kosten zur Aufrechnung mit der künftigen Miete erklärt werden. Die Mietminderung ist selbstverständlich hier mit mindestens 5 % anzusetzen. Ob hier beim Vermieter eine Versicherung eintrittspflicitg sein könnte wage ich zu bezweifeln.

Gruss Günter

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