Mietminderung bei fehlendem warmen Wasser

Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen, ab wann und in welcher Höhe man die Miete mindern kann, wenn das warme Wasser in der Wohnung nicht mehr funktioniert.
Was, wenn der Vermieter eine andere Dusche zur Verfügung stellt, auf der gleichen Etage in einer nur ein mal die Woche durch einen Lesekreis genutzen Wohnung, die allerdings… saudreckig ist.
Danke für Eure Tips,
Lorinda

10 %
Hi Lorinda.
Fehlende Warmwasserversorgung berechtigt zur Minderung der Miete um 10 %.
(AG Münster Urt. v. 26.08.1981 (WuM 1981, 822))
Mehr Urteile durch googeln: „Mietminderung Warmwasser“
Grüße,
Grünblatt

Danke erst mal für die Antwort.
Weiter stellt sich aber die Frage, ab wann generell eine Mietminderung möglich ist. Muss der Vermieter so und so oft in der Angelegenheit kontaktiert werden? Was für ein Zeitraum ist ihm zur Beseitigung einzuräumen? Was wenn schon mal ein Handwerker kommt, aber das Problem nicht beseitigen kann?
Für weitere Anregungen dankt Lorinda