Nebenkostenabrechnung 2004

Liebe Experten!

Nehmen wir einmal die nächste fiktive Situation an:

Ein Mieter zieht Ende November 2004 aus seiner Wohnung aus. Der Vermieter präsentiert ihm die Nebenkostenabrechung für 2004 ohne Quittungen, Belege oder Endabrechnungen (die liegen zum Teil ja auch noch nicht vor). Er hat einfach die Nebenkosten von 2003 übernommen und auf 11 Monate (Abrechnungszeitraum ist der 01.01. – 31.12.) umgerechnet.
Ist eine solche Abrechnung rechtens?

Gruß Pegasus

Ich denke Ja, denn die Kosten 2004 werden kaum kleiner geworden sein.
Du kannst ja die Abrechnung bemängeln.
Du hast das Recht die Originale oder Kopien zu fordern, g.g Bezahlung der Kopien - aber - es kann auch teuer werden.
Jakob

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Das ist keine Abrechnung i.S.d. BGB.
Aber man kann sich durchaus auf der Basis einer solchen Vorausberechnung des zu erwartenden Abrechnungsbetrages, die ja wirklich Hand und Fuss zu haben scheint, auf die Pauschalabgeltung der noch abzurechnenden Betriebskosten einigen - anstatt so ca. in 1 Jahr erst die tatsächlich verbrauchten/angefallenen Betriebskosten abzurechnen.

Nach Allgemeiner Lebenserfahrung (ständig steigende Betriebskosten) - dürfte eher der Mieter der Gewinner einer solchen Pauschalabgeltung sein.

Hallo Pegasus,

eine solche Form der Abrechnung kann zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Hier trägt natürlich jewiels eine Seite mindestens ein Risiko. Durch die massiv gestiegenen Kosten in 2004 hat hier der Vermieter eher das Risiko. Wenn frühere Abrechnungen korrekt waren ist es eine Überlegung wert, diese Form der Abrechnung anzuerkennen. Kommt nämlich Ende 2004 eine Abrechnung mit Nachforderung hat der Mieter nach Anerkennung der wie dargestellt vorgelegten Abrechnungen keine weiteren Zahlungen zu leisten.

Gruss Günter

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