Mängel nach Wohnungsübergabe

Der Mieter besichtigt seine zukünftige Wohnung, auf den ersten Blick ist soweit alles ok. Der Mietvertrag wurde auch schon unterschrieben. Doch bei der Grundreinigung stellt der Mieter einige Mängel fest (Loch in der Fliese, verschmutztes WC, Brandloch im Teppich u. weitere Kleinigkeiten). Nun will der Mieter eine Schadensliste erstellen und dem Vermieter zukommen lassen, nicht dass es später heißt, der Mieter selbst hätte die Schäden angerichtet. Bringt das noch etwas, oder ist es zu spät dafür? Vielen Dank im Vorraus

Hallo Susan,

die Mängel sollte der Mieter auflisten und in Kopie dem Vermieter als Anlage zum Mietvertrag senden. Der Mieter sollte für sich eine Kopie der Mängelliste zum Mietvertrag aufbewahren und wenn möglich sogar Fotos machen.

Gruss Günter

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Ok DANKE :o)

Es ist sinnvoll einen Zeugen dabei zu haben und die Sache zu fotografieren. Dies hatte Günter noch vergessen zu sagen.
Der Zeuge sollte ein Protokoll schreiben falls es mal Ärger geben sollte.
Jakob

frdl Grüße an Dich lieber Günter