Hallo ihr Wissenden!
Nehmen wir mal an ein Mieter will seinen Mietvertrag küngigen. Im Mietvertrag steht als Vermieter folgendes:
Herr und Frau Sowieso
Adresse…
Vertreten durch:
Herr und Frau Dieseda
Adresse…
An wen schickt der Mieter jetzt die Kündigung? An beide? An die Vertreter?
Und das Problem:
Wenn der Mieter nun am 10.12.2004 kündigt, wann endet dann der Mietvertrag bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten? Am 31.03.2005? Am 01.04.2005?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen/Antworten
Regina
Hallo ihr Wissenden!
Nehmen wir mal an ein Mieter will seinen Mietvertrag küngigen.
Im Mietvertrag steht als Vermieter folgendes:
Herr und Frau Sowieso
Adresse…
Vertreten durch:
Herr und Frau Dieseda
Adresse…
An wen schickt der Mieter jetzt die Kündigung? An beide? An
die Vertreter?
Und das Problem:
Wenn der Mieter nun am 10.12.2004 kündigt, wann endet dann der
Mietvertrag bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten? Am
31.03.2005? Am 01.04.2005?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen/Antworten
Hallo Regina,
unter der Voraussetzung, dass hier nur die gesetzliche Kündigungsfrist gültig ist - also kein Mietvertrag besteht, der nach altem Recht gültig ist - wird diese Kündigung ab 01.01.2005 gerehcnet. Daher 31.03.2005 Mietvertragsende.
Die Kündigung grundsätzlich an den Vermieter schriftlich per "Einwurf-Einschreiben-senden und hier auch zusätzlich an die beiden Vertreter.
Bitte auch ebachten, dass auch die Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, gemeinsam kündigen müssen.
GHruss Günter