Neuberechnung der Nebenkosten dauert

Hallo Ihr Wissenden,

wieder einmal benötige ich bei einem fiktiven Fall Eure Hilfe.

Angenommen ein Mieter hat mit Eurer Hilfe mehrere fehlerhafte Positionen in seiner Nebenkostenabrechnung gefunden. Dank Eurer Rechtshinweise und etwas Hartnäckigkeit erklärte sich der Vermieter nach langem Schriftwechsel bereit eine neue Nebenkostenabrechnung zu erstellen. (Zitat: "Wir haben mit der Klärung der offenen Fragen, betrifft Ihre Nebenkostenabrechnung 2004, RA Dr. XY beauftragt. Sie werden eine neue Nebenkostenabrechnung erhalten.)Dies geschah vor vier Wochen. Seitdem herscht Funkstille. Wann sollte der Mieter nun die berichtigte Nebenkostenabrechnung anmahnen? Soll der den beauftragten Anwalt anschreiben oder den Vermieter? Ist es nicht eher ungewöhnlich, dass eine neue Nebenkostenabrechnung erstellt werden soll aber gleichzeitig an einen Anwalt verwiesen wird?

Besten Dank vorab.

Hallo,

für den Mieter gibt es keinen Grund den Vermieter oder den Anwalt aufzufordern die geänderte Abrechnung vorzulegen. Solange die Abrechnung nicht vorgelegt wird sind keine Nachforderungen zu zahlen.
Ist ein Guthaben zu erwarten, dann etwa bis erste Januar-Woche abwarten, dann Vermieter zur Klärung auffordern.

Gruss Günter

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