Ein Mieter A beschwert sich beim Vermieter über angeblich öfters vorkommende Ruhestörungen des Mieters B (Lärm, Zuschlagen von Türen, auch nach 22 Uhr).
Der Vermieter wundert sich, da der Vormieter von Mieter A sich früher nie in dieser Richtung über den Mieter B geäußert hat. In einem Gespräch mit Mieter B erklärt dieser dem Vermieter, dass er immer auf Zimmerlautstärke achten würde.
Beim Vermieter erhärtet sich nun der Verdacht, dass Mieter A Probleme machen will und evtl. auf eine Mietminderung aus ist.
Wie soll der Vermieter am besten reagieren?
Ist eine Mietminderung durch Mieter A möglich?
Muss der Vermieter beweisen, das doch keine Ruhestörung vorliegt? Wie?
Gruß,
Markus
Der Artikel steht übrigens nicht im Zusammenhang mit dem Artikel von Angelina 
-> „Wann wäre laut zu laut?? (Angi, 8.12.2004 19:47)“
Gruß,
Markus
Ein Mieter A beschwert sich beim Vermieter über angeblich
öfters vorkommende Ruhestörungen des Mieters B (Lärm,
Zuschlagen von Türen, auch nach 22 Uhr).
Der Vermieter wundert sich, da der Vormieter von Mieter A sich
früher nie in dieser Richtung über den Mieter B geäußert hat.
In einem Gespräch mit Mieter B erklärt dieser dem Vermieter,
dass er immer auf Zimmerlautstärke achten würde.
Beim Vermieter erhärtet sich nun der Verdacht, dass Mieter A
Probleme machen will und evtl. auf eine Mietminderung aus ist.
Wie soll der Vermieter am besten reagieren?
Ist eine Mietminderung durch Mieter A möglich?
Muss der Vermieter beweisen, das doch keine Ruhestörung
vorliegt? Wie?
Hallo Markus,
trotzdem kann der Hinweis in dem anderen Thread durchaus auch hier angewandt werden.
Der Mieter, der sich beschwert, soll ein Protokoll führen, die Mängel festhalten mit Art und Umfang, Tag, Uhrzeit. Dieses Protokoll dem „vermeintlichen Verursacher“ zur Stellungnahme vorlegen. Danach ist zu entscheiden.
Gruss Günter
Hallo Günter,
danke für die Antwort.
trotzdem kann der Hinweis in dem anderen Thread durchaus auch
hier angewandt werden.
Der Mieter, der sich beschwert, soll ein Protokoll führen, die
Mängel festhalten mit Art und Umfang, Tag, Uhrzeit. Dieses
Protokoll dem „vermeintlichen Verursacher“ zur Stellungnahme
vorlegen. Danach ist zu entscheiden.
Angenommen, der Mieter, der sich beschwert, erstellt solch ein Protokoll, und der „vermeintliche Verursacher“ bestreitet, dass die Lautstärke über die Zimmerlautstärke hinausging.
Wer muss dann seine Darstellung beweisen?
Und vor allem wie? Der Vermieter wohnt ca. 200 km entfernt vom Miethaus. Wenn der Vermieter sich selbst ein Bild von der Lautstärke macht, und es kommt wirklich zu einer Lärmbelästigung, dann wäre die Version des Mieters A „bewiesen“. Wenn der Vermieter allerdings ein ruhiges Haus antrifft, dann kann der sich beschwerende Mieter argumentieren, dass dies Zufall gewesen sei.
Gruß,
Markus