Wann wäre laut zu laut?

Hallo zusammen!

Wie laut darf man in einer Mietwohnung sein?

Darf Musik generell nur in Zimmerlautstärke gespielt werden oder muß es „nur“ ab
einer bestimmten Uhrzeit ruhig im Haus sein?

Und könnte man sich beim Vermieter auch darüber beschweren,
dass die Nachbarn öfters nachts so rumbrüllen, dass man aus dem Bett geschmissen
wird?
Müßte der Vermieter sich dann um Ruhe kümmern???
Wir gehen davon aus, dass der Vermieter nicht im Haus wohnen würde
und vom Lärm nichts mitbekommt!

Wenn ich mehrmals wöchentlich aus dem Bett fallen würde,
weil die Nachbarn sich mal wieder anbrüllen, würde das mit der Zeit echt
nerven…!

Falls es irgendwelche Gesetze gibt würde mich interssieren, wo ich die nachlesen
kann.

DANKE
und Gruß
Angelina

Wie laut darf man in einer Mietwohnung sein?

Darf Musik generell nur in Zimmerlautstärke gespielt werden
oder muß es „nur“ ab
einer bestimmten Uhrzeit ruhig im Haus sein?

Nein, es muss Zimmerlautstärke sein, auch während des Tages.

Und könnte man sich beim Vermieter auch darüber beschweren,
dass die Nachbarn öfters nachts so rumbrüllen, dass man aus
dem Bett geschmissen
wird?

Mängelanzeige schriftlich an den Vermieter, Vorgänge, Uhrzeit und Tage darstellen.

Müßte der Vermieter sich dann um Ruhe kümmern???

er muss den Mangel abstellen

Wir gehen davon aus, dass der Vermieter nicht im Haus wohnen
würde
und vom Lärm nichts mitbekommt!

trotzdem muss er handeln

Wenn ich mehrmals wöchentlich aus dem Bett fallen würde,
weil die Nachbarn sich mal wieder anbrüllen, würde das mit der
Zeit echt
nerven…!

Falls es irgendwelche Gesetze gibt würde mich interssieren, wo
ich die nachlesen
kann.

Lärm aus der Nachbarwohnung : LG Chemnitz WM 94, 68 Mietmind. 20 % ,
erheblicher nächtlicher Lärm: AG Braunschweig, WM 90, 147 50 %,
Je nach Intensität und Dauer kann die Mietminderung bis zu 100 % betragen.

Der Vermieter sollte in solchen Fällen auf die Absicht der Minderung der Miete hingewiesen werden, wenn er den Mangel nicht abstellt. Zudem ist zu erklären, dass alle Mietzahlungen ab sofort unter Vorbehalt erfolgen.

Gruss Günter

Gruss Günter

Hallo,

Zimmerlautstärke ist nicht gleich Zimmerlautstärke.
Dazu folgendes von der Seite des Mieterbundes:

„Zimmerlautstärke“ setzt aber nicht voraus, „daß sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Denn eine Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein befriedigendes Hörergebnis gestattet, muss dem Mieter einer Wohnung möglich sein. Erst wenn die Lautstärke über das hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten. Bei dieser Abgrenzung ist sowohl auf Seiten des Musikhörers als auch des Nachbarn auf die Person eines vernünftigen Mitbewohners abzustellen. Der Wunsch auf originalgetreuen Musikempfang, der einem Konzerterlebnis nahe kommt, ist ebenso wenig ausschlaggebend, wie eine besondere Empfindlichkeit oder Musikfeindlichkeit auf der anderen Seite.“

Es ist also nicht so, das zum Nachbarn nicht das geringste Geräusch dringen darf. „Normale“ Hausgeräusche müssen hingenommen werden und diese können halt nur entstehen, wenn sie lauter sind als Zimmerlautstärke.

Gruß
roland

Hallo!

Na toll! Und wie soll man das nun wissen, ob das Geräusch des Nachbars zu laut
ist???
Wir gehen mal davon aus, dass die Musik so laut wäre, dass der Nachbar die Texte
einwandfrei verstehen würde und die tollen deutschen Schlager aus den 70ern
mitträllern könnte.
Ist doch echt zum K…!

Danke!!!
Angelina

Vielen Dank, das liest sich gut!
Da würde ich doch mal einen Brief an den Vermieter schreiben wollen! :smile:

DANKE!!!
Liebe Grüße
Angelina

Hallo,

Na toll! Und wie soll man das nun wissen, ob das Geräusch des
Nachbars zu laut
ist???

Meiner Meinung nach hängt das von der Toleranzgrenze ab.
Wenn ich höre das der Nachbar den Fernseher anhat und die Geräusche so gerade eben zu mir rüberdringen, ist es für mich keine Belästigung, für dich vielleicht schon.

Wir gehen mal davon aus, dass die Musik so laut wäre, dass der
Nachbar die Texte
einwandfrei verstehen würde und die tollen deutschen Schlager
aus den 70ern
mitträllern könnte.

Hm, ich denke hier wäre die Toleranzgrenze bereits überschritten. Nicht bei einer halben Stunde, aber bei 2 Stunden permanenter Berieselung schon.

Was hinnehmbar ist und nicht, müssen im Endeffekt die Gerichte entscheiden wenn es hart auf hart kommt.

Die Toleranzgrenze hängt wohl auch damit zusammen, wie gut man sich mit dem Nachbarn versteht :wink:

Gruß
roland

Hallo!

Na toll! Und wie soll man das nun wissen, ob das Geräusch des
Nachbars zu laut
ist???
Wir gehen mal davon aus, dass die Musik so laut wäre, dass der
Nachbar die Texte
einwandfrei verstehen würde und die tollen deutschen Schlager
aus den 70ern
mitträllern könnte.
Ist doch echt zum K…!

Danke!!!

Hallo Angelina,

wenn man versteht was im Sender gebracht wird ist dies zu laut und auch nicht zu tolerieren. Ein weitere Möglichkeit ist, selbst wenn man den Inhalt nicht hört, dass beispielsweise ein Bass so eingestellt wird, dass permantes Dröhnen des Basses zu hören ist.

Gruss Günter

Hallo!

wenn man versteht was im Sender gebracht wird ist dies zu laut
und auch nicht zu tolerieren.

Ohja, das kann ich verstehen!
Vielen leben Dank!
Hat mir sehr geholfen!
Angelina

Die Toleranzgrenze hängt wohl auch damit zusammen, wie gut man
sich mit dem Nachbarn versteht :wink:

Sicher! Gab in den letzten 15 Jahren (!!) auch keine Probleme,
bis die „neuen“ eingezogen sind. Grummel!

Vielen Dank für die hilfreichen Infos!
Angelina