Pflicht des Vermieters zum Umbau?

Hallo,

ein Mieter stellt fest, das in einem Mehrfamilienhaus (12 Parteien) beim Verlegen des Warmwassers geschludert wurde. Bei der Modernisierung des Hauses wurde die Zirkulationsleitung (vielleicht auch um zu sparen) nicht eingebaut. Die Folge: Auf Warmwasser wartet man ewig. Dazu die enormen Kosten. Natürlich streitet der Vermieter alles ab. Der Beweis ist aber das fehlende Rohr. Nun, der Vermieter bietet an, das alles Warmwasser was über die Hälfte des Wasserverbrauches des Kaltwassers liegt, umsonst wäre (vielleicht legt er es später auf alle Mieter um und man bezahlt es nachher trotzdem). Finde ich etwas eigenartig, diese Regelung. Der Vermieter begründet dies, indem er den Durchschnitt der Wasserverbräuche als Grundlage nimmt. Nun, ein sparsamer Mensch braucht weniger Warmwasser, zumal in einem Singlehaushalt. Und, diese Regelung animiert geradezu alles Wasser fortan nur mit Warmwasser zu verbrauchen. Kann der Vermieter zum Umbau (auch wenns ziemlich teuer werden kann) gezwungen werden?

Gruß,
Bienchen

Hallo Bienchen,

ein Mieter stellt fest, das in einem Mehrfamilienhaus (12
Parteien) beim Verlegen des Warmwassers geschludert wurde. Bei
der Modernisierung des Hauses wurde die Zirkulationsleitung
(vielleicht auch um zu sparen) nicht eingebaut.

http://jserv.rrzn.uni-hannover.de/meta/cgi-bin/meta-…
Versuche mal beim UNI server Hannover Zirkulationsleitung und ENEV

Energieeinsparverordnung.
Es gab mal Bestrebungen Zirkulationsleitungen zu verbieten, ich weiss nicht, was daraus wurde - ob das noch kommt ???
Im Prinzip ist es gehopst wie gsprungen was billiger ist - 5Liter Kaltwasser aus der Leitung oder eine Zirkulationsleitung.

Früher hat man es als Mangel betrachtet, wenn vorab mehr als 8Liter Kaltwasser kamen bevor es warm wurde, heute ist es bestimmt umgekehrt.
Stillstandsverlustminimierung.

Jakob

Die Folge: Auf
Warmwasser wartet man ewig. Dazu die enormen Kosten. Natürlich
streitet der Vermieter alles ab. Der Beweis ist aber das
fehlende Rohr. Nun, der Vermieter bietet an, das alles
Warmwasser was über die Hälfte des Wasserverbrauches des
Kaltwassers liegt, umsonst wäre (vielleicht legt er es später
auf alle Mieter um und man bezahlt es nachher trotzdem). Finde
ich etwas eigenartig, diese Regelung. Der Vermieter begründet
dies, indem er den Durchschnitt der Wasserverbräuche als
Grundlage nimmt. Nun, ein sparsamer Mensch braucht weniger
Warmwasser, zumal in einem Singlehaushalt. Und, diese Regelung
animiert geradezu alles Wasser fortan nur mit Warmwasser zu
verbrauchen. Kann der Vermieter zum Umbau (auch wenns ziemlich
teuer werden kann) gezwungen werden?

  • glaube ich nicht eher anders herum. -

Gruß,
Bienchen

Hallo,

Jakob hat es bereits angesprochen. Wenn mehr als 8 Ltr. Kaltwasser Vorlauf bei Warmwasser entstehen ist dies - auch weiterhin - ein Mangel an der Mietsache. Der Vermieter muss zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Die angestrebte Lösung des Vermieters ist unzureichend und erfüllt nicht den Sachverhalt einer ordnungsgemäss zur Verfügung gestellten Mietsache.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Link zur Energiesparverordnung vom 07.12.2004
http://normen.enev-online.de/enev/enev_2004_12_neufa…

Hallo Bienchen,

eine Kündigung ist nur im gesetzlichen Rahmen möglich. Allerdings muss der Mangel dem Vermieter nunmehr schriftlich dargetan werden und es muss eine Mietminderung zur Androhung von mindestens 5 % erfolgen. Die Miete nur noch unter Vorbehalt bezahlen.

Gruss Günter

PS Bitte für weitere Hinweise den Text zur Beantwortung nicht unsichtbar machen.