Ein neuer Eigentümer will alle Wohnungen eines Hauses in Eigentumswohnungen umwandeln. Er möchte den Dachboden aubauen und die dort bestehende Wohnung komplett umbauen, wozu natürlich ein Auszug des Mieters erforderlich ist, der erst vor einem Jahr eingezogen ist.
Als Entschädigung bietet er eine Abfindung in ca. vierstelliger Höhe an, sowie die Umzugskosten und die eventuelle Courtage einer neuen Wohnung zu übernehmen.
Frage:
Wie hoch könnte so eine Abfindung bei einer 55qm-Wohnung sein? Könnte man auch verlangen, dass er die vor einem Jahr gezahlte Courtage übernimmt? Die gute Lage in Hamburg wird es dem Vermieter sicher leicht machen, die Wohnung umgebaut zu verkaufen. Er möchte den Mieter möglichst in 3-4 Monaten aus der Wohnung, hat aber keine Druckmittel, sagt also, dass er an einer gütlichen Einigung interessiert ist.
Wie lange könnte man dann wohl noch maximal wohnen bleiben, ohne, dass der Vermieter etwas unternehmen würde?
Hallo,
der Vermieter bietet eine vierfache Entschädigung der Miete an. Also muss der Mieter nur nachsehen, was er für eine 55 qm-Wohnung zahlt und er hat die Summe. Selbstverständlich kann der Mieter auch über weitere Übernahmekosten verhandeln.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]