Hallo,
angenommmen ein Vermieter möchte bei seinen Mietern Wasserzähler installieren (lassen). Hier für würde dieser zunächst einen Termin ansetzen, den er aber am Abend vorher ohne Grund absagen würde. Bei einem zweiten Termin wird festgestellt, dass nur ein Zähler installiert werden kann, für den zweiten aber nicht genug Platz ist. Außerdem würde der ausführende Handwerker feststellen, dass der soeben installierte Zähler falsch installiert sei und bei einem weiteren Termin nochmal korrekt installiert werden müsste. Beim dritten Termin würde der vom Vermieter beauftragte Handwerker den einen Zähler nun korrekt installieren, für den zweiten Zähler würde nun noch ein vierter Termin angesetzt.
Selbstverständlich würden alle Termine während der üblichen Arbeitszeit stattfinden und der Mieter müsste sich immer einen Tag Urlaub nehmen.
Wäre so etwas theoretisch zumutbar, ab wann könnte der Mieter Termine nach Feierabend verlangen ?
Würde mich einfach nur mal so interessieren …
Gruß
Mattthias
Hallo,
angenommmen ein Vermieter möchte bei seinen Mietern
Wasserzähler installieren (lassen). Hier für würde dieser
zunächst einen Termin ansetzen, den er aber am Abend vorher
ohne Grund absagen würde. Bei einem zweiten Termin wird
festgestellt, dass nur ein Zähler installiert werden kann, für
den zweiten aber nicht genug Platz ist. Außerdem würde der
ausführende Handwerker feststellen, dass der soeben
installierte Zähler falsch installiert sei und bei einem
weiteren Termin nochmal korrekt installiert werden müsste.
Beim dritten Termin würde der vom Vermieter beauftragte
Handwerker den einen Zähler nun korrekt installieren, für den
zweiten Zähler würde nun noch ein vierter Termin angesetzt.
Selbstverständlich würden alle Termine während der üblichen
Arbeitszeit stattfinden und der Mieter müsste sich immer einen
Tag Urlaub nehmen.
Wäre so etwas theoretisch zumutbar, ab wann könnte der Mieter
Termine nach Feierabend verlangen ?
Würde mich einfach nur mal so interessieren …
Hallo Matthias,
der Mieter kann natürlich nicht erwarten, dass ein Handwerker ausserhalb seiner Geschäftszeiten kommt. Andererseits kann der Mieter erwarten, dass der Handwerker in der Lage ist die Arbeiten ordnungsgemäss auszuführen und nicht mehrfach seinen Pfusch neu überarbeiten muss. Hier ist konkret ein Termin zu vereinbaren mit der Massgabe, dass sämtliche Arbeiten zu erledigen sind.
Gruss Günter