Fehlende Mietkaution Kündigungsgrund?

Hallo,

Wenn ein Mieter trotz Aufforderung die Mietkaution (2 Kaltmieten) nicht bezahlt, hat dann der Vermieter ein Kündigungsrecht gegenüber dem Mieter?

Im Mietvertrag sei folgendes vereinbart:
„Der Mieter ist zu drei gleichen monatlichen Teilleistungen berechtigt; die erste Teilleistung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.“

Meiner Meinung nach sagt dieser Satz indirekt aus, dass die Kaution zwei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses vollständig geleistet sein muss, oder?

Der Vermieter hat aber noch keinen Cent bekommen und wird immer wieder vertröstet.

Gruß,
Markus

Hallo,

Wenn ein Mieter trotz Aufforderung die Mietkaution (2
Kaltmieten) nicht bezahlt, hat dann der Vermieter ein
Kündigungsrecht gegenüber dem Mieter?

Im Mietvertrag sei folgendes vereinbart:
„Der Mieter ist zu drei gleichen monatlichen Teilleistungen
berechtigt; die erste Teilleistung ist zu Beginn des
Mietverhältnisses fällig.“

Meiner Meinung nach sagt dieser Satz indirekt aus, dass die
Kaution zwei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses
vollständig geleistet sein muss, oder?

Der Vermieter hat aber noch keinen Cent bekommen und wird
immer wieder vertröstet.

Hallo Markus,

da die Kaution fällig ist, Mahnbescheid beantragen. Eine Kündigung kann zwar ausgesprochen werden, wird aber, wenn die Miete laufend pünktlich bezahlt wird, schwer durchsetzbar sein. Daher ist der Mahnbescheid eine wirksame Waffe und wenn es zur Vollstreckung kommt zuerst das Bankguthaben pfänden lassen. Wer eine Kontenpfändung hat hat derart grosse Probleme, dass zu erwarten ist, dass der Schuldner relativ schnell zahlt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

da die Kaution fällig ist, Mahnbescheid beantragen. Eine
Kündigung kann zwar ausgesprochen werden, wird aber, wenn die
Miete laufend pünktlich bezahlt wird, schwer durchsetzbar
sein. Daher ist der Mahnbescheid eine wirksame Waffe und wenn
es zur Vollstreckung kommt zuerst das Bankguthaben pfänden
lassen. Wer eine Kontenpfändung hat hat derart grosse
Probleme, dass zu erwarten ist, dass der Schuldner relativ
schnell zahlt.

Der Mieter meinte heute, er würde dem Vermieter das Kautionssparbuch nicht per Post zuschicken, da ihm das zu gefährlich sei. Und das, obwohl der Vermieter zugesichert hatte, dass er für die Kosten für Porto und Einschreiben mit Rückschein aufkommen würde.

Hat ein Mieter das Recht darauf, dass der Vermieter die Kaution persönlich beim Mieter abholt? (der Vermieter wohnt ca. 200 km vom Mieter entfernt)

Gruß,
Markus

Hallo Günter,

da die Kaution fällig ist, Mahnbescheid beantragen. Eine
Kündigung kann zwar ausgesprochen werden, wird aber, wenn die
Miete laufend pünktlich bezahlt wird, schwer durchsetzbar
sein. Daher ist der Mahnbescheid eine wirksame Waffe und wenn
es zur Vollstreckung kommt zuerst das Bankguthaben pfänden
lassen. Wer eine Kontenpfändung hat hat derart grosse
Probleme, dass zu erwarten ist, dass der Schuldner relativ
schnell zahlt.

Der Mieter meinte heute, er würde dem Vermieter das
Kautionssparbuch nicht per Post zuschicken, da ihm das zu
gefährlich sei. Und das, obwohl der Vermieter zugesichert
hatte, dass er für die Kosten für Porto und Einschreiben mit
Rückschein aufkommen würde.

Hat ein Mieter das Recht darauf, dass der Vermieter die
Kaution persönlich beim Mieter abholt? (der Vermieter wohnt
ca. 200 km vom Mieter entfernt)

Hallo Markus,

der Mieter kann das Sparbuch per Einschreiben senden. Ausserdem soll er Dir die Bankverbindung und die Kontonummer mitteilen. Dann kannst Du selbst bei der Bank anrufen und abkklären, ob es eine Kautionssparbuch gibt. Fordere den Mieter schriftlich auf spätestens bis 20.12.2004 das Kautionssparbuch per Einschreiben zu übersenden.

Gruss Günter

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