Hallo!
Angenommen, die Nachbarn eines Mieters renovierten seit Monaten unangekündigt ihre Wohnung. Der Lärm sei unerträglich. Jeden Tag. Auch Samstags und teilweise Sonntags. Unter der Woche würden sie manchmal schon halb acht anfangen, unerträglichen Lärm zu machen… Wie ist die Rechtslage in Bayern? Muss ein Mieter seinen Nachbarn über anstehende größere Renovierungsarbeiten informieren, wenn sie einen höheren Geräuschpegel haben? Welche Zeiten müssten sie denn da einhalten?
Hallo,
auch im Freistaat Bayern gelten Bundesgesetze. Lasse Dich wegen der Art und Dauer sowie der Zeit bei einem Mieterverein oder Anwalt konkret beraten. Grundsätzlich hat der Nachbar sich an das Ruhebedürfnis des Nachbarn zu halten. Landesverfassungen erlauben jedoch diverse handwerkliche Tätigkeiten. Sonntag und nach 22 Uhr sind diese Arbeiten auf jeden Fall untersagt. Größerer Lärm aus der Nachbarwohnung kann auch im Einzelfall zur Mietminderung bis zu 40 % führen.
Gruss Günter
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