Ungerechtfertigte Abmahnung des Vermieters

Guten morgen,

angenommen ein Mieter bekommt von seinem Vermieter eine Abmahnung, weil ein anderer Mieter sich im Haus über Lärm des Mieters beschwert. Tatsächlicherweise handelt es sich um den 2-jährigen Sohn des Mieters, der in den Morgenstunden (ab 6 Uhr) aufwacht und erst einmal fünf bis zehn Minuten schreit, ohne sich beruhigen zu lassen. Ferner wirf der „gestörte“ Mieter vor, der Mieter würde irgendwelchen an den Haaren herbei gezogenen Lärm verursachen. Kann der Vermieter denn nun wegen völlig frei erfundenen Behauptungen einfach abmahnen. Es gibt noch drei weitere Mieter im Haus, die sich wohl nicht durch den Mieter gestört fühlen und von diesem auch keinen gegen die Hausordnung verstoßenden Lärm wahrnehmen.

Noch ne Info: der besagte streitlustige Mieter hat auch schon die Polizei herbeigerufen, was natürlich nichts brachte, da tatsächlich kein Lärm stattfindet. Muss sich der Mieter denn all dies einfach gefallen lassen?

Gruß
Dora

Verleumdung, negative Feststellungsklage
… sind die Stichworte, die mir auf die Schnelle einfallen.

Ader eine Unterlassungserklärung mit Androhung auf Abmahnung schicken.

Gruß

Stefan

Guten morgen,

angenommen ein Mieter bekommt von seinem Vermieter eine
Abmahnung, weil ein anderer Mieter sich im Haus über Lärm des
Mieters beschwert. Tatsächlicherweise handelt es sich um den
2-jährigen Sohn des Mieters, der in den Morgenstunden (ab 6
Uhr) aufwacht und erst einmal fünf bis zehn Minuten schreit,
ohne sich beruhigen zu lassen. Ferner wirf der „gestörte“
Mieter vor, der Mieter würde irgendwelchen an den Haaren
herbei gezogenen Lärm verursachen. Kann der Vermieter denn nun
wegen völlig frei erfundenen Behauptungen einfach abmahnen. Es
gibt noch drei weitere Mieter im Haus, die sich wohl nicht
durch den Mieter gestört fühlen und von diesem auch keinen
gegen die Hausordnung verstoßenden Lärm wahrnehmen.

Noch ne Info: der besagte streitlustige Mieter hat auch schon
die Polizei herbeigerufen, was natürlich nichts brachte, da
tatsächlich kein Lärm stattfindet. Muss sich der Mieter denn
all dies einfach gefallen lassen?

Hallo Dora,

der Hinweis von Stefan bringt nichts. Der beschuldigte Mieter muss beim Vermieter der Abmahnung widersprechen. Soweit - was hier in der Mail nicht ersichtlich ist - nähere Vorwürfe stehen, sollte der Mieter konkret darauf eingehen. Das Weinen eines Kindes in diesem Alter ist hinzunehmen. Dies ist keine Störung. Das Lachen, Schreien und Weinen von Kleinkindern ist ein normalkindliches Verhalten und muss hingenommen werden (LG Heidelberg WM 97, 38 ).

Gruss Günter

Hallo Günter

danke für den Hinweis. Doch mittlerweile ist es noch dicker gekommen…die verleumderischen Mieter haben den angeblich ruhestörenden Mietern das Auto zerkratzt - natürlich nicht nachweisbar, aber offensichtlich…ist eben in einer Tiefgarage…

gruß
dora