Hallo liebe Experten,
angenommen ein Mieter M hätte vor ca. 1 Jahr einen Mietvertrag für eine Wohnung in einem noch zu bauendem Haus unterschrieben, er hätte also nur den Grundriss sehen können. Der Mieter wäre jetzt zum 01.12.2004 eingezogen und hätte erst kurz vorher die Wohnung richtig gesehen. Der Grundriss wurde aber als Anlage in den Vertrag aufgenommen.
Der Mieter M würde jetzt feststellen, dass eine im Grundriss nicht eingezeichnete Wand hingebaut wurde, so dass seine Möbel nicht mehr reinpassen, er also neue kaufen müsste.
Außerdem wäre im Vertrag schriflich vereinbart worden, dass an den schrägen Fenstern im Schlafzimmer Außenrollos angebracht werden sollten, es seien aber noch keine vorhanden. Der Vermieter V würde jetzt aber sagen, es gäbe keine Außenrollos für diese Fenster und Innenrollos würden später noch angebracht werden.
Was könnte der Mieter dagegen tun, die alte Wohnung hätte er schon gekündigt und musste deshalb in die neue einziehen. Könnte er wegen der fehlenden Rollos die Miete mindern, auch wenn dann Innenrollos angebracht würden?
Wie sähe es mit der Wand aus, hätte der Vermieter diese ohne den Mieter zu benachrichtigen einfach einbauen dürfen?
Viele Grüße,
Eva
Hallo liebe Experten,
angenommen ein Mieter M hätte vor ca. 1 Jahr einen Mietvertrag
für eine Wohnung in einem noch zu bauendem Haus
unterschrieben, er hätte also nur den Grundriss sehen können.
Der Mieter wäre jetzt zum 01.12.2004 eingezogen und hätte erst
kurz vorher die Wohnung richtig gesehen. Der Grundriss wurde
aber als Anlage in den Vertrag aufgenommen.
Der Mieter M würde jetzt feststellen, dass eine im Grundriss
nicht eingezeichnete Wand hingebaut wurde, so dass seine Möbel
nicht mehr reinpassen, er also neue kaufen müsste.
Außerdem wäre im Vertrag schriflich vereinbart worden, dass an
den schrägen Fenstern im Schlafzimmer Außenrollos angebracht
werden sollten, es seien aber noch keine vorhanden. Der
Vermieter V würde jetzt aber sagen, es gäbe keine Außenrollos
für diese Fenster und Innenrollos würden später noch
angebracht werden.
Was könnte der Mieter dagegen tun, die alte Wohnung hätte er
schon gekündigt und musste deshalb in die neue einziehen.
Könnte er wegen der fehlenden Rollos die Miete mindern, auch
wenn dann Innenrollos angebracht würden?
Wie sähe es mit der Wand aus, hätte der Vermieter diese ohne
den Mieter zu benachrichtigen einfach einbauen dürfen?
Viele Grüße,
Hallo Eva,
zuerst würde ich mal klären ob es überhaupt die Wohnung ist, die Dir seinerzeit angeboten wurde. Ich hatte erst vor wenigen Wochen einen Fall auf dem Schreibtisch, dort hat sich nach vier Jahren erst geklärt, dass die Wohnung des Mieters einem anderen Vermieter gehörte und bei der notariellen Vereinbarung das Bauunternehmen falsche Daten vorgelegt hat und Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus verwechselt wurden. Also mal abklären weshalb hier eine Zwischenwand existiert.
Die Frage der Rolles hat der Vermieter umgehend zu lösen. Setze einen Termin zur Mängelbeseitigung. Eine Mietminderung von mehr als 5 % ist hier aber nicht drin. Wegen der Innenrollos ist keine Mietminderung möglich.
Gruss Günter