Überschwemmung und Verursacher verstorben

Hallo zusammen,
ein bakannter hat mich um Rat in der nachfolgenden Situation, die sich auch so zugetragen hat, gefragt. Leider bin ich auch nicht der Spezialist und frage daher euch. Hoffe bin hier im richtigen Board, auch wenn es sich um ETW handelt. Wenn nicht: vielen Dank für einen kurzen Hinweis

In einem Wohnblock mit lauter ETW kommt es im Badezimmer des ertsen Stockwerkes aufgrund einer überlaufenden Badewanne zu einer Überschwemmung. Das Wasser beginnt im Badezimmer und in den anliegenden Räumen der Wohnung im EG von der Decke zu laufen. Beide Bewohner, also sowohl der Wohnung im 1. OG als auch im EG, sind zugleich die jeweiligen Eigentümer.
Da jedoch tragischer Weise der Verursacher des Schadens durch einen Herzinfarkt verstorben ist (daher auch der Überlauf der Wanne), ist mir die Vorgehensweise des Geschädigten nicht klar. Das alle Angehörigen des Verstorbenen angeblich in Australien wohnen erleichtert die Sache nicht.
Laut Aussage des Hausmeisters, der ja durch die Eigentümergemeinschaft in sein Amt berufen wurde, regelt dieser die Sache. Ein entsprechender Handwerker war auch schon vor Ort, der jedoch nur mit der Beseitigung der bauseitig entstandenen Schäden beauftragt wurde. Schäden an Möbeln, so zumindest der Handwerker, soll der Eigentümer (Geschädigter) seiner Hausratversicherung melden???
Der Geschädigte hat keinerlei Informationen, also nicht einmal ein Stück Pappier, auf dem die Reparatur der Schäden bestätigt wird.

Kann mir jemand mal die Reihenfolge aufzählen was und vor allem bei wem getan werden muss.

Ich denke das folgende Vorgehensweise richtig wäre, binn jedoch für jeden Hinweis dankbar

  • genaue Dokumentation der Schäden mit Bildern etc. durch den Geschädigten

  • Versuchen herauszufinden wo der Verstorbene versichert war und die Ansprüche unter Berücksichtigung von evtl. auftretenden und noch nicht erkennbaren Folgeschäden geltend machen.

  • Sollte die Versicherung nicht herauszufinden sein, Anzeige bei der Polizei aufgeben um die Anspruchsrechte zu wahren

  • Versuchen den Nachlassverwalter zu erreichen und ebenfalls die Ansprüche geltend machen.

  • die entsprechenden Handwerker selber aussuchen und nicht die des Hausmeisters zu nehmen. Es handelt sich ja nicht um ein Mietsverhältniss.

Vielen dank für eine kurze Rückinfo

der Ratlose

Hallo,

Du hats hier schon alle Fragen beantwortet, die Du stellen willst. gehe nach Deinem Schema vor. Nur, der Hinweis auf die Polizei hilft nichts. Der Verursacher hat ja direkt keine Schuld, da er verstorben ist, also das Wasser nicht abstellen konnte.

Gruss Günter

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