Hallo!
Ist es Pflicht des Vermieters (gewerblich), einen Briefkasten anzubringen, oder hat dafür der Mieter zu sorgen?
Liebe Grüße aus Rheinhessen,
Marina
Hallo!
Ist es Pflicht des Vermieters (gewerblich), einen Briefkasten anzubringen, oder hat dafür der Mieter zu sorgen?
Liebe Grüße aus Rheinhessen,
Marina
Hallo,
nein, der Vermieter muss keinen Breifkasten anbringen sofern er die Möglichkeit schafft den Empfang der Post im Rahmen des Briefgeheimnisses dem Mieter zugänglich zu amchen. Er kann daher auch einen Türschlitz an der Haustüre anbringen. Sonst hat er einen Briefkasten zu ersetzen. Ohne Briefkasten kann der Mieter die Miete um 3 % mindern .
Gruss Günter
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Hallo Günter!
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Das hatte ich mir schon gedacht, war mir aber nicht sicher.
Schöne Woche noch!
Gruß,
Marina