Hallo.
Wenn mir eine Wohnung gehört, in der ich auch wohne.Und eine weitere Person zieht bei mir ein, muß ich dann einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag schreiben???
DAAAAAAAAAAANKe!
Hallo.
Wenn mir eine Wohnung gehört, in der ich auch wohne.Und eine
weitere Person zieht bei mir ein, muß ich dann einen
Mietvertrag oder einen Untermietvertrag schreiben???
DAAAAAAAAAAANKe!
Hallo,
die Frage kann nicht beantwortet werden, denn hierfür benötigt man zumindets den Hinweis, warum diese Person im Haushalt wohnt, ob sie getrennt wohnt, oder ob sie als Lebensabschnittsgefährte eingezogen ist.
Gruss Günter
Hi Uschi,
Wenn mir eine Wohnung gehört, in der ich auch wohne.Und eine weitere Person zieht
bei mir ein, muß ich dann einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag schreiben???
das kommt drauf an, ob Du es für nötig erachtest, Euer Wohnverhältnis vertraglich zu regeln. Du als Eigentümerin kannst aufnehmen, wen immer Du magst; wenn die „weitere Person“ ohne Mietvertrag wohnen mag, dann zwingt Dich niemand in ein Vertragsverhältnis.
Wenn Du Miteigentümerin einer Wohnanlage bist, werden bestimmte Dinge wie die Müllabfuhr vielleicht nach Köpfen berechnet. Dann musst Du die „weitere Person“ mitrechnen; ein Mietvertrag ist deshalb nicht notwendig.
Gruß Ralf
Hallo,
wie Du das Schriftstück bezeichnest ist zunächst mal Jacke wie Hose. Im Zweifelsfall wird man bei Streit über z.B. die Anwendbarkeit der kurzen Kündigungsfrist für untervermietete möblierte Zimmer, sich ohnehin an den objektiven Kriterien des konkreten Einzelfalls richten.
Gruß vom Wiz
Hallo.
Wenn mir eine Wohnung gehört, in der ich auch wohne.Und eine
weitere Person zieht bei mir ein, muß ich dann einen
Mietvertrag oder einen Untermietvertrag schreiben???
DAAAAAAAAAAANKe!