Hallo, ihr lieben Wissenden,
ich wüsste gerne, was für einen Status die externe Hausverwaltung in einem
Mehrfamilienhaus (Eigentumswohnungen) hat. Irgendwie hausherrnartig? Kann sie
z.B. die Mieter und Wohnungseigentümer auffordern, Wanddekorationen aus dem
Treppenhaus zu entfernen (Bilder, bunte Namensschilder, Türkränze) mit der
Begründung, das Treppenhaus sei Gemeinschaftseigentum und dürfe nicht individuell
gestaltet werden?
Ich höre das in jüngster Zeit von mehreren Leuten, auch aus Häusern, in denen 50
Jahre lang (!) stets unbeanstandet irgendwelches Dekozeugs im Treppenhaus hing.
Rein gefühlsmäßig hätte ich gesagt, solange die Bewohner sich einig sind und das
Gelumpe kein Sicherheitsrisiko darstellt, sollense doch ihre Türkränze hinhängen.
Mir muss das genau so wenig gefallen wie das Auto oder die Frau des Nachbarn. Und
die muss ich mir ja auch tagtäglich angucken. 
Mich haben diese Dekorationsverbote ehrlich erstaunt und ich frage mich, ob sich
die Verwaltung da nicht einen Hausherrnstatus anmaßt, den sie gar nicht hat.Wie
ist das denn? Hat sie diesen Status generell? Oder nur in bestimmten Fällen (z.B.
Baugenossenschaft. Verwalter = Erbauer)?
Das ist wieder mal eine pure Neugierfrage. Ich selber hab nix im Hausgang hängen.
Schon jetzt vielen Dank!
LG
Edith
Hallo, ihr lieben Wissenden,
ich wüsste gerne, was für einen Status die externe
Hausverwaltung in einem
Mehrfamilienhaus (Eigentumswohnungen) hat. Irgendwie
hausherrnartig? Kann sie
z.B. die Mieter und Wohnungseigentümer auffordern,
Wanddekorationen aus dem
Treppenhaus zu entfernen (Bilder, bunte Namensschilder,
Türkränze) mit der
Begründung, das Treppenhaus sei Gemeinschaftseigentum und
dürfe nicht individuell
gestaltet werden?
Ich höre das in jüngster Zeit von mehreren Leuten, auch aus
Häusern, in denen 50
Jahre lang (!) stets unbeanstandet irgendwelches Dekozeugs im
Treppenhaus hing.
Rein gefühlsmäßig hätte ich gesagt, solange die Bewohner sich
einig sind und das
Gelumpe kein Sicherheitsrisiko darstellt, sollense doch ihre
Türkränze hinhängen.
Mir muss das genau so wenig gefallen wie das Auto oder die
Frau des Nachbarn. Und
die muss ich mir ja auch tagtäglich angucken. 
Mich haben diese Dekorationsverbote ehrlich erstaunt und ich
frage mich, ob sich
die Verwaltung da nicht einen Hausherrnstatus anmaßt, den sie
gar nicht hat.Wie
ist das denn? Hat sie diesen Status generell? Oder nur in
bestimmten Fällen (z.B.
Baugenossenschaft. Verwalter = Erbauer)?
Das ist wieder mal eine pure Neugierfrage. Ich selber hab nix
im Hausgang hängen.
Hallo Edith,
es ist richtig, dass das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum darstellt und die Mieter nicht berechtigt sind Bilder im Treppenhaus aufzuhängen oder andere Verschönerungen - ohne Rücksprache und Zustimmung mit dem Vermieter/Hausverwaltung - vorzunehmen. Das Treppenhaus gehört nicht zu den Räumen, die der Mieter während der Mietzeit nach eigenen Bedürfnissen ausgestalten darf.
Gruss Günter
Vielen Dank, lieber Günter,
jetzt bin ich schon ein Stück schlauer. Dass die Hausverwaltung auch den
*Eigentümern* vorschreiben darf, was sie im Treppenhaus aufhängen dürfen oder
nicht, liegt dann vielleicht am Gleichheitsgrundsatz? Wenn’s die Mieter nicht
dürfen, darf es niemand.
Wären nur eigennutzende Eigentümer am Start, könnten die ja sicher zum Verwalter
sagen: „Hörmma, dat is nun schon fuffzich Jahre so, dass da Bilder hängen, nun
bleibt das auch so!“ Dann müsste man dies aber auch eventuell mal einziehenden
Mietern gestatten.
Ich sag’s ja: Wohnen ist eine Wissenschaft.
LG
Edith